Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... innerhalb des Forums Familienrecht
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| Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... folgender fiktiver Fall: die beiden Kinder 11 und 16 eins inzwischen geschiedes Ehepaar lebten bis kürzlich bei der Mutter. Der Vater zahlte unregelmäßig den Kindesunterhalt. Vor wenigen Monaten zog das 16jährige Kind zum Vater. Da für das 16-jährige Kind ein höherer Unterhaltsanspruch besteht, müsste doch die Mutter einen Differenzbetrag an den Vater bezahlen, oder? Jedenfalls zahlte der Vater nicht mehr an die Mutter. Obgleich der Vater die Mutter mehrmals schriftlich aufforderte den Differenzbetrag zu bezahlen, fordert die Mutter den Vater auf den Unterhalt weiterhin für das 11-jährige Kind zu bezahlen. Gegenüber dem Vater besteht ein Titel, zwischenzeitlich hat der Rechtsanwalt der Mutter den Verzicht des 16-jährigen Kindes bestätigt. In dem Schreiben steht jedoch nichts, dass der Vater nun keinen Unterhalt an die Mutter zu zahlen hat. Nun stand der Gerichtsvollzieher vor der Türe des Vaters, dass er den Unterhalt für die Tochter nicht bezahlt hätte. Der Vater ist nicht im Besitz eines Titels. Und nach Telefonat zwischen den beiden Parteien erklärte die Mutter dass sie kein Geld habe und der Vater sie verklagen soll. Das kostet jedoch unnötig Geld, das der Vater nicht hat. Was kann der Vater tun? Braucht er auch einen Titel? Was kann er zur Abwehr des Gerichtsvollziehers tun? Danke für viele Antworten! Viele Grüße Betina |
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| AW: Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... Soweit ich weiß hebt sich der Unterhalt gegenseitig auf, wenn man die Kinder "aufteilt". Der Vater kann ja den Differenzbetrag mit den noch fälligen Unterhaltsschulden verrechnen. Ich finde es jedenfals mehr als dreist die Differenz zu verlangen, wenn man nicht regelmäßig bezahlt hat. Da gibt es ja dann wohl einige Rückstände
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| AW: Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... Hallo, nein Rückstände gibt es seitens des Vaters keine! Wohl aber in der Vergangenheit schlampig bezahlt.Das Problem ist aber doch ein ganz anderes. Die Mutter verlangt Unterhalt über den Gerichtsvollzieher in voller Höhe für ein Kind und mehrere Monate. Sie hat einen Titel, er nicht. Das muß doch irgendwie unterbunden werden können, und das schnellstens, da der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht! Der Anspruch der Mutter besteht doch überhaupt gar nicht! Im Gegenteil! |
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| AW: Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... Er hat also nicht immer bezahlt, aber es gibt keine Rückstände? ![]() Der Vater sollte sich einen Anwalt nehmen
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| AW: Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... Der Mutter hatte den Titel erhalten, weil der Vater unregelmäßig bezahlt hat. Es sind jedoch alle Rückstände vom Vater bezahlt. Es geht hier um den Abschnitt nach dem Umzug des 16-jährigen Kindes zum Vater... Am Montag kommt der Gerichtsvollzieher wieder, was soll der Vater ohne Geld und Titel nur machen? |
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| AW: Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... Zitat:
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| AW: Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... Zum Ersten, er war nicht im Juraforum sondern ich, zum Zweiten, ein Anwalt kostet Geld war er nicht hat und was kann der schon gegen den Gerichtsvollzieher unternehmen bis Montag? Deshalb wende ich mich ja an dieses Forum, um zu erfahren, was er kurzfristig tun kann. |
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| AW: Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... Zitat:
Auch heben sich Unterhaltsschulden nicht gegeneinander auf, weil sich der Unterhalt am Verdienst des Schuldners bemisst. So kann (z.B. wenn die Mutter nicht arbeitet) es sehr wohl sein, dass der Vater zahlen muss, die Mutter aber nicht. Wenn gegen den Vater ein Titel besteht, so muss er diesen bedienen, er kann nicht einfach aufhören zu bezahlen, sonst droht die Pfändung (wie in diesem Fall wohl auch geschehen) Insofern kann der Vater am Montag nichts anderes machen, als die Pfändung zu bedienen und sich danach an einen Anwalt wenden, um den Unterhalt für den Sohn berechnen zu lassen und bei der Mutter einzufordern. Das beste wäre dann, wenn er sich auch einen Titel besorgt. Und wenn der Vater nicht über die nötigen Mittel verfügt, gibts Beratungshilfe beim AG (bzw. später dann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe).
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... So kurzfristig kann eine Privatperson alleine eben gar nicht´s machen, höchstens ein Anwalt und wie La Belle schon schrieb, dafür gibt es VKH oder PKH
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| AW: Kindesunterhalt ohne Titel? Rosenkrieg ... Kann gegen den bestehenden Titel der Mutter keine einstweilige Verfügung oder einstweilige Anordnung eingereicht werden? |
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| kinderunterhalt; titel; familienrecht; gerichtsvollzieher |
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