Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kindesunterhalt nachforderungen

Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt nachforderungen innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 15:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, haui007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kindesunterhalt nachforderungen

Exmann zahlt Kindesunterhalt nach DDT. Hat aber seit Jahren einen Nebenjob, den er bei den Zahlungen nicht eingerechnet hat. Kann man die fehlenden Beträge nachfordern und ja wie lange rückwirkend?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 15:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kindesunterhalt nachforderungen

Nein, das geht nicht.

Unverzüglich zur Offenlegung der Einkünfte auffordern und in Verzug setzen, dann kann ab April 08 (evtl.) mehr gezahlt werden.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 16:15
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 14
Keine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kindesunterhalt nachforderungen

Hallo,
und mal die Frage Was ist wenn der Titel tituliert ist ? Kann man dann nachfordern,weil man ja den Nebenerwerb nicht angegeben hat ?
Gruss Sukram
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 16:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kindesunterhalt nachforderungen

Zitat:
Was ist wenn der Titel tituliert ist
Gibts auch untitulierte Titel?

Man kann bei einem Titel immer nur den darauf festgeschriebenen Betrag fordern - will man mehr, muss man ihn durch Abänderungsklage anpassen lassen. (Oder man lässt vom JA freiwillig einen Titel über den höheren Betrag errichten).
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 16:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 14
Keine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sukram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kindesunterhalt nachforderungen

...Danke !
Also mein Fall KU Titel 135% DDT 2007 bezahlt 254 € zahle nun freiwillig 294€ DDt 2008 Anwalt rät mir weniger zu zahlen ? werde im Moment auf KU und TU vor Gericht gezogen.Sollte man weniger zahlen,weil der Ra es rät??
macht einen schlechten Eindruck vor Gericht oder?
Gruss Sukram
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 23.04.2008, 22:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kindesunterhalt nachforderungen

Zitat:
Zitat von Sukram
zahle nun freiwillig 294€ DDt 2008
Wie hoch ist denn das bereinigte Netto?
Und wieviele Unterhaltsberechtigte gibt es?
Und wie alt ist das Kind?
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 06:47
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 106
Keine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Camper1955 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kindesunterhalt nachforderungen

Gibt es überhaupt eine Verpflichtung, einen Nebenjob anzugeben, wenn man den Regelsatz bezahlt?

Er kann doch zu jeder Zeit gekündigt werden, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Abgesehen davon führt eine Nebenjob nicht zwingend zu einer höheren Stufe beim Kindesunterhalt. Es liegen immer Spielräume von 400,00 € dazwischen.

lg

Camper
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 08:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kindesunterhalt nachforderungen

Zitat:
Zitat von Camper1955
Gibt es überhaupt eine Verpflichtung, einen Nebenjob anzugeben, wenn man den Regelsatz bezahlt?
Warum nicht? Der KU berechnet sich nunmal aus allen Einkünften - und wenn man mehr bekommt, so soll das Kind daran auch partizipieren..
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 09:19
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Kindesunterhalt nachforderungen

Hallo
Zitat:
Zitat von Camper1955
Es liegen immer Spielräume von 400,00 € dazwischen.
Das bedeutet aber nicht, dass bei einem Höherverdienst dieser irrelevant ist. Die Antworten auf die Fragen von La Belle sind schon maßgebend. Denn die DDT ist NUR eine Richtlinie und ihr Angaben beziehen sich auf 3 Unterhaltsberechtigte. Deshalb können auch 100,00 e Mehreinnahmen relevant sein.
Zitat:
Zitat von Camper1955
Gibt es überhaupt eine Verpflichtung, einen Nebenjob anzugeben, wenn man den Regelsatz bezahlt?
Wenn der Regelsatz gezahlt, weshalb sollte dann noch eine Verpflichtung zum Nebenjob bestehen? Ich denke nicht.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nachforderungen von Krankenkassen wegen Krankenpflichtversicher Sozialrecht 17.12.2009 22:55
GEZ Nachforderungen Medienrecht und Presserecht 11.07.2009 15:14
Notar Nachforderungen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 04.06.2009 13:00
Nachforderungen der Krankenkasse Sozialrecht 07.10.2007 22:11
Verzicht auf Nachforderungen Mietrecht 10.09.2006 23:34





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN