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Kindesunterhalt bei HARZ 4

Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt bei HARZ 4 innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 17.08.2011, 23:54
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Kindesunterhalt bei HARZ 4


"A" bekommt seit 2 Jahren HARZ4 und kann keinen Kindesunterhalt leisten....
Die getrennt lebende Frau von "A" ist voll berufstätig und bekommt bis zum 12 Lebensjahr des gemeinsamen Kindes Geld von der Unterhaltsvorschusskasse bis 30.6.2010.
Muss "A " Unterhalt an die Unterhaltskasse zahlen, obwohl er nur den Regelsatz an HARZ 4 bekommt?Die Unterhaltskasse berechnet ihm 168 Euro pro Monat für die gesamte Zeit seines Harz4 Anspruches....ist dieser hohe Satz richtig trotz HARZ 4 Bezug?

Nach dem 30.6.10 bekommt die getrennt lebende Ehefrau keinen Unterhalt mehrvom Amt für das gemeinsame Kind u hat einen Anwalt eingeschaltet um Unterhaltsansprüche gegen "A" zu erwirken ,der jedoch bis 31.7.2011 noch HARZ 4 bezog.
Muss er trotz Harz 4 die Zeit vom 30.6.10 bis 31.7.11 rückwirkend Unterhalt nachzahlen wenn er wieder eine Arbeit hat oder verfällt der Unterhalt......es kann ja kein Unterhalt für die vergangene Zeit vom Regelsatz berechnet werden
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