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kindesunterhalt

Dies ist eine Diskussion zu kindesunterhalt innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 30.06.2011, 15:08
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kindesunterhalt

hallo,

welche schritte kann man gegen einen unterhaltspflichtigen einleiten der nicht bezahlen will wenn er einfach jeden brief der dieses thema betrifft ignoriert?
mal angenommen er will nicht arbeiten, da er dann zuviele abzüge hätte und deshalb schwarz arbeitet...könnte man trotzdem schritte einleiten damit er bezahlen muss? oder könnte er damit durchkommen?

vielen dank
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Alt 30.06.2011, 16:38
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AW: kindesunterhalt

Zum einen könnte man zum Jugendamt gehen und Unterhaltsvorschuss beantragen; dieses versucht sich dann das Geld vom Vater wiederzuholen. Das geht allerdings nur, bis das Kind 12 ist bzw. längstens für 72 Monate.
Und/oder man lässt vom JA eine Beistandschaft einrichten.

Zum anderen könnte man Strafantrag wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen, sollte aber bedenken, dass dies im "günstigsten" Fall dem Vater eine Strafe einbringt, allerdings dem Kind noch lange keinnen Unterhalt.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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Alt 30.06.2011, 17:02
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AW: kindesunterhalt

danke,

die person ist verheiratet und hat deshalb keinen anspruch auf unterhaltsvorschuss...desweiteren besteht die beistandschaft schon.

also wäre die einzige möglichkeit eine strafanzeige? müsste sich der pflichtige dann um arbeit bemühen oder könnte er trotz anzeige so weitermachen wie bisher?

vielen dank für die antwort.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 10:39
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AW: kindesunterhalt

der verpflichtete ist IMMER in der Pflicht alles zu tun um Arbeit zu bekommen....

Wenn alles nix bringt kann in solchen Fällen ein Anwalt sehr gute Hilfe leisten... damit diese Aktiv werden kann und ggbf. einen Antrag bei Gericht stellen kann muss die Beistandschaft gekündundigt werden....
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  #5 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 10:48
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AW: kindesunterhalt

die mutter müsste eine eidesstattliche versicherung ausstellen in der sie erklärt dass der pflichtige ihr gesagt hat er arbeite schwarz. sie aber keine beweise dafür hat. nur das wort des pflichtigen.
die eidesstattliche versicherung als erklärung für eine strafanzeige genutzt wird.
der pflichtige aber dann ja wohl degegen sprechen wird.
was würde das bringen?
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