Dies ist eine Diskussion zu Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung ! innerhalb des Forums Familienrecht
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| Eine geschiedene Mutter wurde ihre beiden Kinder durch einen rechtswidrigen Beschluss grundlos weggenommen. Im Beschluss wurde ohne konkrete substantiierte Begründung oder Paragraphennennung nach BGB die Sorgerechtsübertragung beschlossen. Darf einen Richter bei einer Sorgerechtsübertragung im Beschluss die Gründe und Nennung der BGB Paragraphen einfach weglassen und der Umgang der Kinder mit der Kindersmutter Pauschal auf unbestimmte Zeit verbieten? ![]() Elfredo2u |
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| AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung ! was genau würde denn im beschluss drin stehen? |
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| AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung ! Die angebliche "Dominanz der Kindesmutter" |
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| AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung ! Ich glaube nicht das so etwas grundlos passiert und schon gar nicht, dass der Umgang ausgesetzt wird, weil die Mutter so dominant ist! Ich denke hier hat jemand einiges an Fakten "vergessen" sorry!
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| AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung ! Der Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach besagt dies, (es handelt sich um ein Kinderklau durch den Richter für den Kollegen Staatsanwalt aus Köln)und die Kindesmutter hat jetzt beim OLG Köln diese kriminelle Kinderklau für den Kindesvater und Staatsanwalt in Köln bestätigt bekommen, obwohl im OLG-Beschluss steht: 1)"Auffälig auf Seiten des Antragsstellers(Kindesvater/Staatsanwalt) ist jedoch eine häufig wenig flexible Haltung, die den Verdacht mangelnde Empathie erweckt." 2) "Die relative bessere Alternative ist nach Auffassung des Senats die Sorgerechtsübertragung auf den Antragssteller (= Kindesvater/ Staatsanwalt)". |
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| Zitat:
dem Sorgerecht gab, Kindergarten und Schule haben dies u.a schriftlich bestätigt! Das entscheidende Gericht hat nach dem BVerfG-Urteil vom 29.01.2010 1 BvR 374/09 KONKRETE AUSSAGEN dazu trifft, welche konkreten Schäden aufgrund des elterlichen Verhaltens bei dem Kind gegeben oder zu befürchten sind. Dies hat das AG Bergisch Gladbach NIE mitgeteilt, weil es keine Gründe oder Schäden gab und damit auf keine gesetzliche legitimation. |
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| Ich denke hier hat jemand einiges an Fakten "vergessen" sorry![/QUOTE] "Jemand":ist der nicht gesetzlichen Richter des Familiengerichts Bergisch Gladbach und 3 Richter des OLG-Köln in eine beispielsweise typische Kinderklau für den Kollegen Staatsanwalt...! Minderjährige Kinder wohlgemerkt! FAKTEN VERGESSEN ?, wie zum Beispiel: Kindermisshandlung durch die deutsche Justiz und Kindesvater (=Staatsanwalt aus Köln)mit Genehmigung der deutsche Justiz in Bergisch Glabach und der 14 Zivilsenat in Köln! ![]() Gibts da vielleicht noch mehr Betroffene Mütter und Väter in Köln und Bergisch Gladbach! |
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| AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung ! Es tut mir leid, ich glaube diesen Sachverhalt schlicht nicht! Alle Gerichte in der Gegend haben sich also grundlos gegen die Mutter verschworen und ihr die Kinder weggenommen und dem bösen Vater übergeben. Zusätzlich haben sie der Mutter gleich noch das Umgangsrecht entzogen und das völlig grundlos Ach ja, nicht vergessen, alle gemeinsam haben die Kinder auch noch misshandelt. Tut mir wirklich leid, aber glauben kann ich das nicht! Wenn dem so wäre und es so leicht nachzuweisen wäre, dann würde ich als Mutter SOFORT die Presse einschalten und Strafanzeige gegen alle Beteiligten erstatten. Ich wundere mich auch das ein Anwalt in so einem Fall völlig tatenlos bliebe Wie gesagt, sorry, mir fehlt der Glaube Bitte nicht übel nehmen, liegt vielleicht auch an der Ausdrucksweise die einen zweifeln lässt, aber ich denke hier fehlt noch was. Wenn im Urteil nix drin steht, also keine Begründung, was steht dann drin? Ist das ein Zweizeiler "Die Sorgerecht wird dem Vater übertragen, der Mutter wird das Umgangsrecht entzogen" oder wie soll man sich das vorstellen? Und was heißt Kindsmisshandlung?
__________________ Zitat:
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| AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung ! Zitat:
Das Gesetz sieht vor, Rechtsmittel einzulegen. Neuerdings kann auch dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden wenn er der Begutachtung des Kindes durch die GWG-Augsburg nicht zustimmt. In Pirmasens und Leoben werden psychologische Gutachten an Hand der Aktenlage erstellt. Aber man kann ja Rechtsmittel einlegen. cu Juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
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| AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung ! Zitat:
Wir werden bezüglich dieses Falles an die Presse wenden. Vielen Dank für das Lesen und die Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen, Elfredo2u |
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