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Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

Dies ist eine Diskussion zu Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung ! innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 20:17
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Exclamation Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

Hallo beste Forumleser!

Eine geschiedene Mutter wurde ihre beiden Kinder durch einen
rechtswidrigen Beschluss grundlos weggenommen.

Im Beschluss wurde ohne konkrete substantiierte Begründung
oder Paragraphennennung nach BGB die Sorgerechtsübertragung beschlossen.

Darf einen Richter bei einer Sorgerechtsübertragung im
Beschluss die Gründe und Nennung der BGB Paragraphen
einfach weglassen und der Umgang der Kinder mit
der Kindersmutter Pauschal auf unbestimmte Zeit verbieten?


Elfredo2u
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 20:23
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AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

was genau würde denn im beschluss drin stehen?
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 21:02
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AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

Die angebliche "Dominanz der Kindesmutter"
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 21:07
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AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

Ich glaube nicht das so etwas grundlos passiert und schon gar nicht, dass der Umgang ausgesetzt wird, weil die Mutter so dominant ist!

Ich denke hier hat jemand einiges an Fakten "vergessen" sorry!
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 21:26
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AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

Der Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach besagt dies,
(es handelt sich um ein Kinderklau durch den Richter für den Kollegen Staatsanwalt aus Köln)und die Kindesmutter hat jetzt beim OLG Köln
diese kriminelle Kinderklau für den Kindesvater und Staatsanwalt in
Köln bestätigt bekommen, obwohl im OLG-Beschluss steht:

1)"Auffälig auf Seiten des Antragsstellers(Kindesvater/Staatsanwalt)
ist jedoch eine häufig wenig flexible Haltung, die den Verdacht
mangelnde Empathie erweckt."
2)
"Die relative bessere Alternative ist nach Auffassung des Senats
die Sorgerechtsübertragung auf den Antragssteller (= Kindesvater/
Staatsanwalt)".
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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 21:37
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Exclamation AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht das so etwas grundlos passiert und schon gar nicht, dass der Umgang ausgesetzt wird, weil die Mutter so dominant ist!

Ich denke hier hat jemand einiges an Fakten "vergessen" sorry!
§ 1666 BGB ? Fehlanzeige, weil es keinelerei Probleme mit
dem Sorgerecht gab, Kindergarten und Schule haben dies u.a
schriftlich bestätigt!

Das entscheidende Gericht hat nach dem BVerfG-Urteil
vom 29.01.2010 1 BvR 374/09 KONKRETE AUSSAGEN dazu
trifft, welche konkreten Schäden aufgrund des elterlichen
Verhaltens bei dem Kind gegeben oder zu befürchten sind.

Dies hat das AG Bergisch Gladbach NIE mitgeteilt, weil
es keine Gründe oder Schäden gab und damit auf keine gesetzliche
legitimation.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 23:43
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Exclamation AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

Ich denke hier hat jemand einiges an Fakten "vergessen" sorry![/QUOTE]

"Jemand":ist der nicht gesetzlichen Richter des Familiengerichts Bergisch Gladbach und 3 Richter des OLG-Köln in eine beispielsweise typische Kinderklau für den Kollegen Staatsanwalt...!

Minderjährige Kinder wohlgemerkt!

FAKTEN VERGESSEN ?, wie zum Beispiel:

Kindermisshandlung durch die deutsche Justiz und Kindesvater (=Staatsanwalt aus Köln)mit Genehmigung der deutsche Justiz in Bergisch Glabach und der 14 Zivilsenat in Köln!


Gibts da vielleicht noch mehr Betroffene Mütter und Väter in
Köln und Bergisch Gladbach!
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  #8 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 23:56
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AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

Es tut mir leid, ich glaube diesen Sachverhalt schlicht nicht! Alle Gerichte in der Gegend haben sich also grundlos gegen die Mutter verschworen und ihr die Kinder weggenommen und dem bösen Vater übergeben. Zusätzlich haben sie der Mutter gleich noch das Umgangsrecht entzogen und das völlig grundlos
Ach ja, nicht vergessen, alle gemeinsam haben die Kinder auch noch misshandelt.

Tut mir wirklich leid, aber glauben kann ich das nicht!
Wenn dem so wäre und es so leicht nachzuweisen wäre, dann würde ich als Mutter SOFORT die Presse einschalten und Strafanzeige gegen alle Beteiligten erstatten.

Ich wundere mich auch das ein Anwalt in so einem Fall völlig tatenlos bliebe

Wie gesagt, sorry, mir fehlt der Glaube

Bitte nicht übel nehmen, liegt vielleicht auch an der Ausdrucksweise die einen zweifeln lässt, aber ich denke hier fehlt noch was.
Wenn im Urteil nix drin steht, also keine Begründung, was steht dann drin? Ist das ein Zweizeiler "Die Sorgerecht wird dem Vater übertragen, der Mutter wird das Umgangsrecht entzogen" oder wie soll man sich das vorstellen? Und was heißt Kindsmisshandlung?
__________________
Zitat:
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Alt 12.11.2011, 09:37
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AW: Kindesentzug ohne Konkrete Begründung oder Gesetzesnennung !

Zitat:
Zitat von elfredo2u Beitrag anzeigen
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Beschluss die Gründe und Nennung der BGB Paragraphen
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der Kindersmutter Pauschal auf unbestimmte Zeit verbieten?
Elfredo2u
Moin!

Das Gesetz sieht vor, Rechtsmittel einzulegen.

Neuerdings kann auch dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden wenn er der Begutachtung des Kindes durch die GWG-Augsburg nicht zustimmt.

In Pirmasens und Leoben werden psychologische Gutachten an Hand der Aktenlage erstellt.

Aber man kann ja Rechtsmittel einlegen.

cu
Juergen
__________________
Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 15:26
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Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Es tut mir leid, ich glaube diesen Sachverhalt schlicht nicht! Alle Gerichte in der Gegend haben sich also grundlos gegen die Mutter verschworen und ihr die Kinder weggenommen und dem bösen Vater übergeben. Zusätzlich haben sie der Mutter gleich noch das Umgangsrecht entzogen und das völlig grundlos
Ach ja, nicht vergessen, alle gemeinsam haben die Kinder auch noch misshandelt.

Tut mir wirklich leid, aber glauben kann ich das nicht!
Wenn dem so wäre und es so leicht nachzuweisen wäre, dann würde ich als Mutter SOFORT die Presse einschalten und Strafanzeige gegen alle Beteiligten erstatten.

Ich wundere mich auch das ein Anwalt in so einem Fall völlig tatenlos bliebe

Wie gesagt, sorry, mir fehlt der Glaube

Bitte nicht übel nehmen, liegt vielleicht auch an der Ausdrucksweise die einen zweifeln lässt, aber ich denke hier fehlt noch was.
Wenn im Urteil nix drin steht, also keine Begründung, was steht dann drin? Ist das ein Zweizeiler "Die Sorgerecht wird dem Vater übertragen, der Mutter wird das Umgangsrecht entzogen" oder wie soll man sich das vorstellen? Und was heißt Kindsmisshandlung?
Auch wenn alles sehr unglaubwürdig klingt, dieser Fall in REAL.
Wir werden bezüglich dieses Falles an die Presse wenden.

Vielen Dank für das Lesen und die Rückmeldung!


Mit freundlichen Grüßen,

Elfredo2u
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