Dies ist eine Diskussion zu Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? innerhalb des Forums Familienrecht
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| familie x erhält kindegeldrückzahlungsbescheid für die jahre januar/02 bis Juli/03 (kind y in der ausbildung, kommt über die höchstgrenze), legt widerspruch ein, da kind y eigene aufwendungen hatte (werbungskosten höher), wird nicht statt gegeben, familie x muss knapp 3000 euro zurück zahlen. nun hat kind y von einem urteil aus dem jahre 2005 gelesen, bei dem die sozialversicherungskosten (sv-anteil) vom bruttoeinkommen eines auszubildenden abgezogen werden muss, dann erst hat man das tatsächliche einkommen ermittelt, das im fall der familie x und kind y auch unter der höchstgrenze liegen würde. was kann familie x tun? klage einlegen? oder ist durch die zahlung des kindergeldes jeglicher widerspruch erloschen? greift hier die rechtschutzversicherung? |
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| AW: Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? Stand auf dem Rückzahlungsbescheid nicht so etwas wie eine Einspruchsfrist? Ist die verstrichen und das Wichtigste, Familie X. hat es zurückbezahlt, sehe ich da kaum Chancen. Es ist wie mit einem Steuerbescheid. Ändern sich die Gesetze 2004, kann man evtl. zu viel gezahlte Steuer in 2003 auch nicht zurückfordern.
__________________ Als Gott mich schuf, wollte er mal so richtig schön angeben |
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| AW: Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? Der genaue Stichtag in Bezug auf die Abzugsregelungen für die SV-Anteile beim Kindergeld ist mir zwar nicht bekannt, er dürfte aber - mit Ausnahme der Kläger - höchstens bei dem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 - liegen (§ 31 I BVerfGG). Somit ist eine Berücksichtigung für vorangegangene Jahre - im Anschluß an bellybutton - unwahrscheinlich.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? danke für eure antworten. ich habe von einer familie gelesen, die aufgrund von diesem urteil ihr kindergeld von 1998 zurückbekommen hat... aber stimmt familie x hat ja das kindergeld zurück gezahlt. also ist ja die frist auch verstrichen. |
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| AW: Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? Zitat:
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? und im nachhinein ist da gar nichts mehr zu machen? |
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| AW: Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? Man kann ja nochmal einen schriftlichen Antrag stellen. Aber mE sind die Erfolgsaussichten gering.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? Hallo, da das KG zurückgezahlt wurde, gegen den Rückforderungsbescheid kein Widerspruch erhoben wurde, ist dieser nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtskräftig. Es besteht nunmehr keinerlei Möglichkeit, sich das KG zurückzuholen. Man hätte damals selbst Klage einreichen sollen, bzw den Hinweis auf ein laufendes Verfahren geben, damit der Widerspruch bis zum Abschluss des Verfahrens ruht. Die Rechtsschutzversicherung wird hier keine Kostenzusage erteilen, da keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht. Tut mir leid, aber diesen Fall kann man nur noch zu den Akten legen. Gruß Pro |
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| AW: Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? okay danke euch für eure antworten. da ist familie x mit kind y bestimmt ganz traurig, dass man da nichts mehr machen kann. |
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| AW: Kindergeldrückzahlung rückgängig machen? ..... wir leiden mit Tja, schade um das schöne Geld, andererseits könnte es auch trösten, dass bei einer Klage der Ausgang auch nicht unbedingt positiv hätte sein müssen?! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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