Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kindergeldbezug beim Wechselmodell

Dies ist eine Diskussion zu Kindergeldbezug beim Wechselmodell innerhalb des Forums Familienrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By palomino

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 16:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 14
Keine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kindergeldbezug beim Wechselmodell

Hallo,
zu diesem Thema gibt es leider keine Beiträge, deshalb meine Anfrage:

Die Elternteile betreuen ein Kind zeitlich exakt paritätisch 50:50. Dies wurde in einem diesbzgl. Unterhaltsprozess vor dem AG von der Richterin genau so festgehalten.
Ursache des Verfahrens war, dass ein Elternteil das Kindergeld bezieht und sich weigert (sowohl außergerichtlich als auch während des Verfahrens), die Hälfte davon an den andern Elternteil weiterzuleiten.

Der Kindergeld beziehende Elternteil hat dann im Verlauf des sehr langwierigen Verfahrens die Berechnung dadurch sabotiert, dass er das Kindergeld an das Kind weitergeleitet hat. Das Gericht hat daraufhin diesen Posten aus der Anteilsberechnung herausgenommen.

Trotzdem kam ein Gerichts-Beschluss heraus, nach dem der das Kindergeld beziehende Elternteil an den andern Elternteil einen Ausgleichsbetrag von xx € zu zahlen hat.

Der verurteilte E. zahlt nun also die xx € an den andern Elternteil. Zugleich teilt er diesem und dem Kind mit, dass er nun leider dem Kind aufgrund des Gerichts-Beschlusses nicht mehr das volle auszahlen könne und kürzt dieses um den Ausgleichsbetrag von xx €.

Der Elternteil sabotiert damit die gerichtliche Berechnung und den Gerichts-Beschluss, der ja auf Auszahlung des vollen Kindergelds basierte.

Die Frage lautet nun:
  • Hat der andere Elternteil aufgrund des Gerichtsbeschlusses automatisch ein Vorrecht auf Kindergeldbezug erworben? Oder muss er auch hier wieder mit langem Verfahren rechnen? Kann er mit Hinweis auf den Gerichtsbeschluss beantragen, dass das Kindergeld an ihn ausgezahlt wird?

Und er dieses dann voll an das Kind weiterleiten kann.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 19:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Kindergeldbezug beim Wechselmodell

Also irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Das Kindergeld wird zu 100% an das Kind bezahlt. Nun muss der Kindergeldbeziehende Elternteil einen Teil des Kindergelds an den anderen Elternteil weitergeben. Entsprechend hat er nicht mehr das volle Kindergeld und zahlt nun eben den verbleibenden Teil voll an das Kind aus. Wo genau ist hier das Problem? Ich finde das korrekt. Wenn der andere Elternteil es genau so macht, dann hat das Kind wieder die vollen 100%, aber warum sollte der Bezugsberechtigte Elternteil dem Kind das volle Kindergeld geben UND dem anderen Elternteil ebenfalls einen Anteil davon?

Ich frage mich wieso der andere Elternteil hier unbedingt vor Gericht gehen will.
184€ Kindergeld, angenommen Elternteil A muss an Elternteil B 84€ abgeben und gibt daraufhin dem Kind nur noch 100€. Dann gibt Elternteil B dem Kind seine 84€ und das Kind hat wieder 184€.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura

Geändert von Angelito (03.12.2011 um 22:14 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 23:59
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 14
Keine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, campesino hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kindergeldbezug beim Wechselmodell

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Also irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Das Kindergeld wird zu 100% an das Kind bezahlt. Nun muss der Kindergeldbeziehende Elternteil einen Teil des Kindergelds an den anderen Elternteil weitergeben. Entsprechend hat er nicht mehr das volle Kindergeld und zahlt nun eben den verbleibenden Teil voll an das Kind aus. Wo genau ist hier das Problem?
Beim Wechselmodell wird der Unterhalt grundsätzlich so berechnet als wäre das Kind bereits volljährig (auch wenn das Kind wie im dargelegten Fall noch minderjährig ist).

Deshalb geht es nicht um die Verteilung des Kindergeldes. Welches aufgrund der hier wirklich zeitlich paritätischen Betreuung 50:50 eben auch hälftig zu teilen wäre.

Der vom Gericht berechnete Ausgleichsbetrag fußt darauf, dass die beiden Elternteile unterschiedlich hohe Einkommen haben und von daher auch in unterschiedlicher Höhe unterhaltspflichtig sind.
Würde das Kindergeld nicht an das Kind ausbezahlt, müsste der KG-beziehende Elternteil eigentlich die Hälfte davon = 92 € + die vom Gericht berechneten und beschlossenen xx € an den anderen Elternteil zahlen.

Aus diesen Gründen ist das Vorgehen, die vom Gericht berechneten xx € vom ans Kind ausbezahlte KG abzuziehen eine Mißachtung des Gerichtsbeschlusses.

Dagegen hatte ich erwartet dass meine eigentliche Frage einfach zu beantworten sein müsste:
  • Kann der weniger verdienende Elternteil als gerichtlich anerkannt Bedürftigerer hieraus ein Vorrecht auf Kindergeldbezug für sich ableiten? Wird ihm durch Vorlage des Gerichtsbeschlusses bei der Kindergeldstelle umstandslos die Auszahlung des Kindergelds übertragen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 00:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Kindergeldbezug beim Wechselmodell

Also muss der Kindergeldberechtigte Elternteil nicht das Kindergeld aufteilen, sondern Kindergeld PLUS einen Betrag X als Ausgleich für das finanzielle Ungleichgewicht?

Der Gerichtsbeschluss besagt doch lediglich das A an B einen Betrag X bezahlen muss, oder? Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man damit die Kindergeldberechtigte Person wechseln kann, da durch den Gerichtsbeschluss ja an sich alles geklärt wäre. Wenn nun Person A dagegen verstößt, dann muss man das wohl wieder über das Gericht klären

Wie sehen das die anderen hier?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 09:35
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 148
84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (148 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Kindergeldbezug beim Wechselmodell

Uihhh...das ist mal ein sehr sehr heißes Eisen hier.
Warum? Es gibt hier nach meiner Erkenntnis keine gesetzliche Regelung und erst recht keine einheitliche Rechtsauffassung der Gerichte.

1. Das Gericht kann den Wechselseitigen 50:50 nur feststellen, darf ihn aber nicht beschliessen. Es gilt als aussergerichtliche Regelung.
2. Wie der Barunterhalt an das Kind dann geregelt wird, kann hier auch nur das Gericht festhalten, aber nicht festlegen. Es wird darauf verweisen, dass sich eine Berechnung wechselseitig aufheben wird und ist damit fein raus.
3. Nun hat aber ein Jahr leider 365 Tage. Diese lassen sich nicht 50:50 teilen heißt einer hat einen mehr! Und nun kommts...der der das Kind bei einem 50:50 Modell mehr hat, kann erfolgversprechend auf Barunterhalt gegenüber dem anderen klagen.
4. Will eine Partei trotz 50:50 Regelung das ganze Ding zu seinen Gunsten kippen, heißt das Kind soll nur noch bei ihm bleiben und der andere erhält das Besuchsrecht, so kann er erfolgversprechend Klage erheben, das Gericht muss nun eine Entscheidung, zum Kindeswohl fällen, da die uralten und unmodernen Gesetze den 50:50 nicht vorsehen und sich noch in Äonen die Psychologen streiten werden welches nun die beste Lösung für das Kind ist.
5. Das Kindergeld...lustig...wird vom Staat an den überwiesen, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Es kann nur einen Hauptwohnsitz haben. Natürlich können die Eltern im Innenverhältnis, so Frieden zwischen ihnen ist, auch regelmäßig den Empfänger des Geldes, durch Beantragung wechseln. Einen Anspruch auf Teilung des Kindergeldes gibt es für Wechselmodelle meines Wissens nach nicht. Wenn im obigen Fall das Gericht einen solchen Beschluss gefasst hat...hat es sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt.

Hinweis: Ich habe nur meine bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse in dieser Sache dargelegt. Sollte es andere geben...dann lern ich sicher auch etwas dazu.
Pro likes this.
__________________
ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wechselmodell-Unterhalt Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 05.09.2011 15:12
Wechselmodell Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.02.2011 17:15
Wechselmodell Familienrecht 07.07.2010 07:15
Kindergeldbezug - Anrechnung der Einkünfte des vollj. Kindes Sozialrecht 17.05.2010 13:30
Kindergeldbezug welche Werbekosten kann man angeben Arbeitsrecht 01.04.2008 21:39





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN