Dies ist eine Diskussion zu Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? Bei einem Telefonat bezüglich der weiteren Vorgehensweise, Abholung der restlichen Sachen usw. teilte die Mutter mit, dass sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation (ALG II-Bezug) nicht zu Unterhaltszahlungen in der Lage sei und sie ein Schriftstück benötige, dass auf Kindesunterhalt verzichtet wird. Was ist zu beachten? |
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| AW: Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? Moment, anders wird ein Schuh draus, der Vater kann nicht einfach auf den Unterhalt für das Kind verzichten, weil dieser dem Kind zusteht. Die Mutter hat alles in ihrer Macht stehende zu tun, um einen bezahlten Job oder mehrere Nebenjobs zu finden, um den Mindestunterhalt sicherstellen zu können.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? |
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| AW: Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? Zitat:
Angenommen, es besteht gemeinsames Sorgerecht, über ABR ist nichts bekannt, jegliche Diskussionen vor allem mit finanziellem Hintergrund könnten aber dazu führen, dass alle Register gezogen werden um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, auch gegen den ausdrücklichen Wunsch des Kindes. Dann wäre es sicher von Vorteil sachlich fundierte Argumente für die kommenden Gespräche zu haben. |
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| AW: Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? Herzlichen Dank für die Antworten ![]() Eine Gerichtsverhandlung würde im Augenblick nicht angestrebt, soll auch möglichst vermieden werden. Zunächst müsste alles getan werden, um den Umzug und alle direkt damit zusammenhängenden Dinge vernünftig abzuwickeln. |
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| AW: Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? Moin! Es ist völlig wurscht ob gemeinsames Sorgerecht, ABR usw, dem Kind steht Unterhalt von beiden Eltern zu (BGB §1601), der eine erbringt im Normalfall die Leistung des Unterhaltes durch Betreuung und Naturalien, der nicht betreuende deckt die finanziellen Bedürfnisse gemäß BGB §1612a. Auf Unterhalt für die Zukunft kann dabei nicht verzichtet werden (BGB §1614). Es ist richtig, es herrscht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für den pflichtigen Elternteil (Rechtsprechung) der den BGB §1603 ins Dunkle stellt. Diese zieht aber nur wenn das Kind (Antragsteller, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter BGB §1629) gegen BGB §1618a. Üblicherweise sieht die Rechtsprechung vor, dass auch von SGB - Geldern der Mindesunterhalt bezahlt werden muss, zur Not muss man halt schwarz Zeitung austragen. Die Vergleiche vor Gericht schützen nicht vor Beanspruchung, jederzeit kann irgentwer Antrag bei einem Gericht stellen, wenn die vorherige schriftliche Aufforderung erfolglos blieb. Dies ist eine Mogelpackung. Denkbar wäre die schriftliche Auskunft an den nun Betreuenden, dass man nicht leistungsfähig ist (Steuerbescheid, HartZ-Bescheid) und gut ist. Mit dieser Ausführung kommt man BGB §1605 nach, es reicht auch zur Vorlage bei Ämtern. Beste Grüße Jürgen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
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| AW: Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? Hallo Jürgen, verstehe ich das richtig... nicht der künftig betreuende gibt der KM schriftlich zu verzichten, sondern die KM sollte schriftlich Auskunft erteilen und entsprechende Belege zukommen lassen? Ich denke mal das wäre nur von Vorteil für die Tochter, denn es ist nicht abwegig, dass diese eines Tage gegenüber der Mutter Unterhaltspflichtig werden könnte. Im Fall das die KM nun ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen würde, wäre das Kind doch dann davon entbunden!? Es stellen so viele Fragen. Nach langjährigen Querelen scheint die Mutter ja extrem kooperationsbereit, warum auch immer. Irgendwie trau ich aber dem Braten nicht ![]() Allen Detailfragen mit finanziellem Hintergrund wurden jetzt umschifft, um ja nicht zu provozieren, es gab in der Vergangenheit bei allen finanziellen Fragen immer nur Geschrei am Telefon und auch das Kind wurde mit einbezogen. Aber irgendwann ist auch das zu klären. Die KM hat sich jahrelang einen Dreck darum geschert, wie der Kindes- und Betreuungsunterhalt zuzüglich der Umgangskosten bei 650 KM Entfernung (die sie vor etwas über 6 Jahren geschaffen hat) aufzubringen war. Im Gegenteil, nach Kenntnis des Zusammenlebens mit einer neuen Frau kam unmittelbar die Forderung nach mehr Unterhalt, da ja jetzt Kosten gespart würden. BU bekommt die KM seit dem letzten Jahr nicht mehr. Vorausgegangen waren dem aber ca. 4,5 Jahre mit etlichen Anwaltsschreiben und diversen angedrohten Gerichtsverhandlungen. Die Tochter hat in den letzten Jahren sämtliche Ferien und vor dem Umzug auch alle Wochenenden beim Vater verbracht. Nun erwartet die KM offenbar, dass die Umgangskosten (Bahnreise und Benzingeld um das Kind am Bahnhof abzuholen und zu bringen) weiterhin voll vom nun betreuenden getragen werden . Natürlich soll der Umgang mit der KM gefördert und in keinem Fall verhindert werden, für die kommenden Ferien stünde dies auch nicht zur Diskussion! Aber man könnte sich des Eindruckes nicht erwehren, dass sie nicht im Traum daran denkt, jemals selbst für ihren Lebensunterhalt geschweige denn für den ihres Kindes aufzukommen und irgendwas an ihrer Situation zu verändern Ich könnte Bücher schreiben... *seufz* Geändert von Loewin (10.08.2010 um 11:04 Uhr). |
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| AW: Kind zieht zum Vater, Verzicht auf Kindesunterhalt ? Moin! Nun haben wir leider den Weg von These zur Realität beschritten, eine Beratung an sich wird hier im Forum aber explizit nicht gewünscht...... cu juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
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