Dies ist eine Diskussion zu Kind "vererben" innerhalb des Forums Familienrecht
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| Wenn ja was muss man machen bzw. welche Vorrausetzung müssen gegeben sein? |
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| AW: Kind "vererben" Wie bitte, ein Kind vererben? Das Kind ist kein Gegenstand, den man zuteilen kann ![]() Generell bekommt erst einmal der Vater das Sorgerecht, wenn das nicht dem Kindeswohl entgegensteht (und das ist meistens nicht der Fall). Das Ganze wird vom Familiengericht entschieden. Eine Art "Testament" wird hier also nichts nützen, da das Gericht sich ausschließlich am Kindeswohl sowie dem § 1680 (2) BGB orientiert.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Kind "vererben" das ein Kind kein Gegenstand ist, ist mir voll bewusst deswegen auch das vererben in "" gesetzt. Gibt es deine keine Möglichkeit etwas in dieser Hinsicht zu tun? Oder muss man wenn der Fall eintritt, einfach darauf hoffen das der Familienrichter die Lage richtig einschätzen kann... |
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| AW: Kind "vererben" was wäre denn der grund, dass der vater nicht das sorgerecht bekommen sollte? |
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| AW: Kind "vererben" Hallo, sollte einen Elternteil etwas zustossen der das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, wird vom Familiengericht immer zum Wohle des Kindes entschieden. Dies muss natürlich nicht heissen dass das Kind sofort und unter allen Umständen zum anderen Elternteil kommt wenn dies nicht dem Kindeswohl dienlich ist. Zum Beispiel: Hat das Kind überhaupt keinen Bezug zu einem Elternteil, und ist das Kind bei der Oma in seinem gewohnten sozialen Umfeld (vorausgesetzt die Oma ist in der Lage sich auch um das Kind zu kümmern), werden mit Sicherheit die Jugendämter und Familiengerichte das Kind nicht aus dem sozialen Umfeld heraus holen, da es für die Psyche des Kindes mehr Schaden als Nutzen hätte. Es wird in der Regel ganz genau geprüft wo das Kind am besten aufgehoben ist (soziales Umfeld, soziale Bindung, Erziehungsfähigkeit usw.). Sollten also schwerwiegende Gründe vorliegen warum das Kindeswohl bei dem anderen Elternteil gefährtet wäre, kann es durchaus möglich sein dass das Kind z.B. bei Oma verbleiben darf. |
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| AW: Kind "vererben" Es besteht natürlich die Möglichkeit, für den Fall des eigenen Todes Wünsche daüber zu äußern, wer dann das Sorgerecht erhalten soll. Dabei sollte ausführlich begründet werden, warum der Vater nicht das Sorgerecht erhalten soll. Das Familiengericht, das hier die entsprechende Entscheidung zu treffen hat, wird so einen Wubsch berücksichtigen, auch wenn man darauf hinweisen muss, dass es nicht daran gebunden ist. Bei der Übertragung des Sorgerechtes an die Oma ist aber deren Alter zu beachten. Wenn die Oma älter als 60 Jahre ist, ist mit Schwierigkeiten zu rechnen. |
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| AW: Kind "vererben" Zitat:
Zitat:
Selbst wenn das Kind vorher viel bei der Oma war, kommt es nicht automatisch dorthin, §1680 spricht hier eine eindeutige Sprache. Klar kann man verfügen, was man will, aber die Gerichte sind daran in keinster Weise gebunden - und es ist praktisch gesehen selten, dass das Kind nicht zum Vater kommt (selbst wenn vorher kaum Umgang stattgefunden hat).
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Kind "vererben" @ Zeiten.... ich wollte hier nicht über Gründe diskutieren sondern einfach mal wissen ob es eine Möglichkeit gibt, sollte so ein Fall eintreten. Da ich selber schon mitbekommen habe, das meistens das Gericht immer die praktische Variante, nämlich den Vater nimmt, warf bei mir die Frage auf und wie könnte man sowas verhindern. Schliesslich kann sich niemand davon freischreiben, morgen falsch über die Strasse zu laufen. Und es gibt leider auch Elternteile die ruhigen gewissens zuschauen wie solche Kinder eher ins Heim wandern müssen, anstatt dem eigenen Kind bei sich ein zu Hause zu gewähren... |
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| AW: Kind "vererben" Zitat:
richtig, ich meinte selbstverständlich ein Kindeswohlgefährdung. Allerdings habe ich bereits einen praktischen Fall erlebt, bei diesen wegen nicht vorhandener sozialer Bindung das Familiengericht das Kind bei den Großeltern beließ. |
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| AW: Kind "vererben" Moin! Ich glaube das heisst Vorsorgeverfügung. Im Gegensatz zur Schutzschrift wird diese nicht beim Gericht hinterlegt sondern bei Bedarf vorgelegt. Einfach mal nach beiden Begriffen googeln. Üblicherweise wird darin so dermassen über den anderen Elternteil hergezogen und dieser verunglimpft dass kein Jugendamt dem / der das Kind gibt. Ging dem Ganzen irgentwann mal ein Sorgerechtstreit vorraus werden all diese Gründe wieder ausgepackt um das Kind nicht zu diesem Elternteil zu geben. Ist doch logisch, oder? cu juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
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