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Kind möchte Nachname von Stiefvater annehmen

Dies ist eine Diskussion zu Kind möchte Nachname von Stiefvater annehmen innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 10.08.2011, 14:07
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Kind möchte Nachname von Stiefvater annehmen

Fiktiver Fall, Kind wurde während Ehezeit geboren, gemeinsames Sorgerecht, Kind trägt Nachname A.

Trennung und Scheidung von Erzeuger, als Kind ca. 3 Jahre jung ist. Vater hatte vorher nie eine Beziehung zum Kind.

Mutter lernt neuen Partner kennen, heiratet diesen auch, behält aber wegen Kind alten Ehenamen A, damit sie nicht anders heißt als das Kind. Neuer Ehemann hat seinen Nachnamen B behalten, Mutter und Kind heißen noch Nachname A.

Kind fängt von alleine nach kurzer Zeit an, zu neuem Ehepartner Papa zu sagen.

Erzeuger besucht Kind in den Anfangszeiten mehr oder minder regelmäßig, es finden alle 2 Wochen Besuchswochenenden statt.

Irgendwann wehrt Kind sich massiv, Erzeuger zu besuchen, kein Besuchs-Wochenende ohne Tränen und Wehren des Kindes, mit Erzeuger mit zu gehen. Kind ist zu diesem Zeitpunkt 5 Jahr.
Mutter versucht, die Besuche zu fördern, wirkt positiv auf Kind ein.
Gespräch der Mutter mit Erzeuger, doch mehr auf Kind einzugehen, da Kind sich bereits weigert, den Erzeuger zu sehen.
Nach diesem Gespräch kam der Erzeuger nie wieder, um sein Kind zu sehen, keine Kontaktaufnahme oder ähnliches, auch nicht zu Geburtstagen, Weihnachen oder Einschulung.

Nun zur Frage, Kind ist inzwischen 13 Jahre und äußert immer öfter den Wunsch, wie sein Papa zu heißen, also den Namen B zu tragen. Kind hat sich vollkommen mit neuen Ehepartner identifiziert, es besteht eine innige Vater-Sohn-Beziehung von beiden Seiten aus.
Die Mutter würde dann den Namen ebenfalls wechseln, wenn das Kind den Nachnahmen B tragen könnte.

Dieser Wunsch geht rein von dem Kind aus, es bestehen keinerlei Einwirkungen durch die Erwachsenen.

Der Erzeuger würde einer Namensänderung niemals zustimmen, selbst die Vermögenssorge, um ein Sparbuch fürs Kind eröffnen zu können, musste bereits gerichtlich geklärt werden.

Welche Möglichkeiten hat das Kind hier?
Die Mutter riet dem Kind, evtl. zu warten bis zum 18. Lebensjahr und dann den Nachnamen zu ändern. Nun bekam die Mutter allerdings von einer Bekannten die Information, dass die Änderung des Nachnamens bei Volljährigkeit wohl sehr schwer ist und nur unter ganz bestimmten Bedingungen durchführbar ist.

Sollte das Kind den Weg über Anwalt und Gericht gehen, um seinen Wunsch zu verwirklichen?
Das Kind möchte den Namen des Erzeugers nicht mehr tragen, weil keinerlei Bindung besteht und das Kind sich mit dem Erzeuger nicht identifizieren kann.

Nun ist guter Rat teuer, was soll man nun als Mutter tun? Das Kind unterstützen in seinem Wunsch? Schwere Entscheidung.

Welche Erfolgsaussichten hätte ein solcher Fall vor Gericht?
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Alt 10.08.2011, 14:26
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AW: Kind möchte Nachname von Stiefvater annehmen

Das Kind könnte einbenannt werden, dazu müsste aber auch die Mutter den Familiennamen des Ehemannes tragen, soviel ich weiss. Einfach mal beim Jugendamt fragen und auf die seel. Probleme des Kindes hinweisen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 15:21
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AW: Kind möchte Nachname von Stiefvater annehmen

Die Mutter würde dann natürlich auch den Nachnamen B annehmen, die hat den Nachnamen A ja nur wegen dem Kind behalten.

Behält Kind Nachnamen A, behält die Mutter diesen auch, um das Kind nicht "auszugrenzen".
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 16:32
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AW: Kind möchte Nachname von Stiefvater annehmen

Ich schätze, das müsste übers Gericht laufen, da ja der Vater nicht zustimmen wird:

Zitat:
§ 1618
Einbenennung

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend
Wie hoch indes die Erfolgsaussichten sind, kann man nicht per Forum klären, weil man das Kind ja nicht kennt - das muss dann der Richter vor Ort entscheiden.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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