Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kind / Aufenthalt

Dies ist eine Diskussion zu Kind / Aufenthalt innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 13:24
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
Beiträge: 36
Keine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kind / Aufenthalt

Hallo,

ich hab da mal eine kurze Frage. Mich würde Interessieren, ob man schon im Vorfeld einer Entbindung, bzgl. des ungebohrenes Kindes, Vereinbahrungen treffen kann. Bspw. Nachname des Kindes, Lebensmittelpunkt, Sorgerecht usw.
Im Regelfall bekommt das Kind ja den Namen der Mutter und lebt auch dort. Was aber, wenn der Kindsvater das Kind nehmen würde? Praktisch als alleinerziehender Vater.

Mich interessiert also kurz und knapp, ob man diesbezüglich, Juristisch akzeptable Vereinbahrungen treffen kann.

Vielen Dank
LG
Andy
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 13:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kind / Aufenthalt

Soviel ich weiß, kann man im Vorfeld eine Vaterschaftsanerkennung machen, das wars dann auch schon.

Sorgerecht und Name, das wird erst nach der Geburt festgelegt, wobei bei nicht verheirateten Eltern SR und Nachname in der Tat bei der Mutter liegen, da kann man sich nicht mal eben umentscheiden.

Will dann der vater das SR oder ABR, muss er das vor Gericht beantragen.

Was sagt denn die werdende Mutter zu diesen Überlegungen?
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 13:34
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
Beiträge: 36
Keine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kind / Aufenthalt

Zitat:
Zitat von La Belle Beitrag anzeigen
Was sagt denn die werdende Mutter zu diesen Überlegungen?
Sie ist damit einverstanden, es wäre nur schön das natürlich im Vorfeld geklärt zu haben.
Nicht das man sich vollumfänglich vorbereit und dann schlussendlich wie der Ochs vorm Berg steht, weil sich anderweitig umentschieden wurde usw.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 14:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kind / Aufenthalt

Sich umentschieden wurde? Von der Mutter?

Das ist gar nicht mal so undenkbar, wenn sie denn erst einmal ihr Neugeborenes in den Händen hält - eben aus diesem Grund kann man das nicht schon vor der Geburt entscheiden.

Also: Zuerst kommt das Kind zur Welt und dann kann man gemeinsames SR beantragen (dazu muss die Mutter zustimmen) und danach festlegen, wo das Kind leben soll (ABR).
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 14:16
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
Beiträge: 36
Keine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kind / Aufenthalt

Zitat:
Zitat von La Belle Beitrag anzeigen
Sich umentschieden wurde? Von der Mutter?

Das ist gar nicht mal so undenkbar, wenn sie denn erst einmal ihr Neugeborenes in den Händen hält
Genau darum geht es. Aber die Lebensumstände fordern es ja mehr oder weniger. Aber gut, wenn man im Vorfeld keinerlei Vereinbahrungen treffen kann, die juristisch Wasserdicht sind, ist dem leider so
Schön wär es dennoch gewesen
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 15:02
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Kind / Aufenthalt

Zitat:
Zitat von La Belle Beitrag anzeigen
Also: Zuerst kommt das Kind zur Welt und dann kann man gemeinsames SR beantragen (dazu muss die Mutter zustimmen) und danach festlegen, wo das Kind leben soll (ABR).
Nö.

Vor der Geburt wird es ebenso gehandhabt wie nach der Geburt.

1. Vaterschaftsanerkennung
2. Sorgerechtserklärung
3. Namensgebung

Genau in dieser Reihenfolge ist es auch vor Geburt des Kindes möglich. Und ob die Mutter nach der Geburt auf das Sorgerecht verzichtet, dass bleibt ihr dann überlassen.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 15:06
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
Beiträge: 36
Keine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andy.C hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kind / Aufenthalt

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Nö.

Vor der Geburt wird es ebenso gehandhabt wie nach der Geburt.

1. Vaterschaftsanerkennung
2. Sorgerechtserklärung
3. Namensgebung

Genau in dieser Reihenfolge ist es auch vor Geburt des Kindes möglich. Und ob die Mutter nach der Geburt auf das Sorgerecht verzichtet, dass bleibt ihr dann überlassen.

Gruß

Pro
Das klingt ziemlich vielversprechend. Zum Jugendamt gehen, Standesamt? ab welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft geht es denn? Es bestünde ja immerhin noch das Risikko, dass das Kind abgeht, sprich sie das Kind verliert. ich habe mir sagen lassen, dass das Kind, solange es noch nicht gebohren ist, im grunde kein Mensch darstellt, und das jugendamt diesbezüglich z.B. nicht Aktiv wird bzw. werden kann. Aber diesbezüglich habe ich die unterschiedlichsten Aussagen bekommen, selbst beim Jugendamt
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 15:23
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Kind / Aufenthalt

Zitat:
Zitat von Andy.C Beitrag anzeigen
Zum Jugendamt gehen, Standesamt?
Zum Jugendamt. Dort erfolgt die Vaterschaftsanerkennung sowie die Sorgerechtserklärung. Die Namensgebung erfolgt beim Standesamt, dass geschieht aber nach der Geburt.
Zitat:
Zitat von Andy.C Beitrag anzeigen
ab welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft geht es denn?
Ab Befruchtung und Kenntnisnahme der Schwangerschaft.
Zitat:
Zitat von Andy.C Beitrag anzeigen
Es bestünde ja immerhin noch das Risikko, dass das Kind abgeht, sprich sie das Kind verliert.
Dann wird alles als Gegenstandslos betrachtet. Das Jugendamt muss nur informiert werden.
Zitat:
Zitat von Andy.C Beitrag anzeigen
ich habe mir sagen lassen, dass das Kind, solange es noch nicht gebohren ist, im grunde kein Mensch darstellt, und das jugendamt diesbezüglich z.B. nicht Aktiv wird bzw. werden kann.
Unsinn.
Zitat:
Zitat von Andy.C Beitrag anzeigen
Aber diesbezüglich habe ich die unterschiedlichsten Aussagen bekommen, selbst beim Jugendamt
Sie müssen beim Jugendamt einen Sachbearbeiter fragen und nicht die Putzfrau.

Die Annerkennung der Vaterschaft ist gemäß § 1594 Abs. 4 BGB schon vor der Geburt möglich. Daraufhin baut sich dann die Sorgeerklärung gemäß § 1626a Abs. 1 Ziff. 1 BGB auf.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 16:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Kind / Aufenthalt

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Nö.

Vor der Geburt wird es ebenso gehandhabt wie nach der Geburt.

1. Vaterschaftsanerkennung
2. Sorgerechtserklärung
3. Namensgebung

Genau in dieser Reihenfolge ist es auch vor Geburt des Kindes möglich.
Namensgebung vor der Geburt?
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 16:52
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Kind / Aufenthalt

Zitat:
Zitat von La Belle Beitrag anzeigen
Namensgebung vor der Geburt?
Beitrag #8 1. Absatz bitte lesen. Da erfolgte die Korrektur.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Aufenthalt in der BRD Asyl- und Ausländerrecht 10.08.2009 15:09
Aufenthalt durch deutsches kind Asyl- und Ausländerrecht 11.06.2008 09:33
aufenthalt in frankreich Asyl- und Ausländerrecht 07.04.2007 10:33
Aufenthalt nach Tod? Asyl- und Ausländerrecht 19.02.2007 18:27
Aufenthalt Asyl- und Ausländerrecht 08.02.2007 07:17





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN