Dies ist eine Diskussion zu Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung = Grauzone?! innerhalb des Forums Familienrecht
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| Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung = Grauzone?! wie ist das, wenn sich die Eltern getrennt haben bzgl. des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind, wenn die Elternteile gemeinsames Sorgerecht haben? Es gibt kein (aktuelles) Umgangsverbot, aber auch keine einvernehmliche oder gerichtliche Umgangsregelung. Darf der scheidende Elternteil das Kind automatisch nicht sehen, solang es keine einvernehmliche oder gerichtliche Umgangsregelung gibt oder darf er es z. B. im Kindergarten besuchen? Wie ist das auch z. B., wenn Vater und scheidender Elternteil sich irgendwo begegnen (auf dem Spiel- oder Fußballplatz oder beim Einkaufen ...). Muss der scheidende Elternteil einen Bogen um sein Kind machen oder hat er das Recht, die Pflicht auf sein Kind zuzugehen, um mit ihm zu reden, spielen ...? Das Kind hat ja auch das Recht den scheidenden Elternteil zu sehen, mit ihm zu spielen, wenn es das möchte, oder!? D. h. doch, dass, wenn das Kind von sich aus auf den scheidenden Elternteil zugeht, dieser schlecht so tun kann, als wenn er das Kind nicht sehen möchte, oder!? Ist das eine Grauzone, wenn man weder das eine (Umgangsverbot) noch das andere (Umgangsregelung) erhalten hat? Bitte um eure fachkundige Antwort. Vielen Dank im Voraus. Grüße DU |
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| AW: Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung = Grauzone?! Bin ja kein Fachmann, aber eine Umgangsregelung wird doch nur festgelegt, wenn es in diesem Bereich Diskussionen gibt und einer (oder beide) sich benachteiligt fühlt. Sonst sollte es doch kein Problem sein, das Kind so oft wie es beliebt zu kontaktieren, solange nicht der Tagesablauf gestört wird. Manchmal hofft Justitia wohl noch, dass sich Menschen einigen können, die mal zusammen gep.ppt haben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung = Grauzone?! Solange kein Umgangsverbot vorliegt, haben beide Elternteile nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Die Umgangsregelung ist demnach nur dann notwendig, wenn sich die Eltern bei Getrenntleben nicht über Art und Ausmaß des Umgangs einig werden, siehe Humungus. |
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| AW: Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung = Grauzone?! Ok, die Eltern sich nicht einig! Es besteht aber kein Umgangsverbot! Wie kommt also der scheidende Elternteil an das Kind, ohne gegen irgendwas zu verstoßen? |
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| AW: Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung = Grauzone?! Wogegen soll er oder sie bitte schön verstoßen? Man muss sich lediglich abstimmen. Einfach so aus dem Kindergarten abholen ist nicht, aber besuchen ist in Ordnung (und einen weiten Bogen machen, hmm, befremdlich). Es besteht die Pflicht zum Umgang von Elternteil Nr. 1, daraus ergibt sich auch die Pflicht für Elternteil Nr. 2, diesen Umgang zu ermöglichen. Hindert E1 den oder die E2 am Umgang, muss eine gerichtliche Klärung erfolgen. Bei der Entscheidung ist das Kindeswohl maßgeblich. |
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| AW: Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung = Grauzone?! D. h. ganz kurz, kein Umgangsverbot = scheidender Elternteil darf Kind z. B. im Kindergarten besuchen, oder!? Wer hat überhaupt das Recht, ein Umgangsverbot zu verhängen? Reicht das, wenn der eine Elternteil das ausspricht oder muss das mind. vom Jugendamt oder sogar vom Familiengericht verhängt werden? |
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| AW: Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung = Grauzone?! Im Kindergarten besuchen? Eher nicht, übers Wochenende zu sich nehmen/oder beim anderen ET besuchen war damit gemeint. Ein wirkliches Umgangsverbot wird selten verhängt, nur bei Kindeswohlgefährdung - zB wenn der ET drogenabhängig ist. Und dieses Verbot kann ausschließlich vom Familiengericht verhängt werden.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung = Grauzone?! Wenn man sich über den Umgang nicht einig wird, dann stellt man einen Antrag auf Regelung des Umgangs beim Familiengericht.
__________________ Zitat:
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