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Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit.

Dies ist eine Diskussion zu Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit. innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 17:09
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Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit.

Hallo zusammne,
angenommen Frau A heiratet und meldet dies dem Jugendamt, das Unterhaltsvorschuss für ein Kind aus einer früheren Beziehung zahlt.
Muss Frau A jetzt den Unterhalt alleine bestreiten obwohl keine Adoption stattgefunden hat?
Muss/kann Frau A jetzt den Kindsvater auf Unterhaltszahlungen verklagen, wenn ja,wie geht das?

Danke vorab.
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Alt 13.12.2011, 17:25
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AW: Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit.

Wenn die Mutter wieder heiratet, dann entfällt der Unterhaltsvorschuss. Die Mutter kann den Unterhaltspflichtigen natürlich jederzeit auf Unterhaltszahlungen verklagen. Sollte man eh, wenn man nur Unterhaltsvorschuss erhält und der andere sich drückt.
Hierfür sollte man am Besten einen Anwalt einschalten. Besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt? Die machen zwar meist nicht sehr viel, aber vielleicht kann es auch helfen
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 17:32
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AW: Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit.

Hallo,
nein, eine Beistandschaft gibt es nicht. Problem ist nur, dass der Kindsvater nicht immer arbeiten geht, nur immer mal so nebenbei. Da ist es schwierig. Also gang zum Anwalt und dann verklagen? Das gibt ein Abenteuer!!! Muss der Kindsvater dann den vollen Betrag der Düsseldorfer Tabelle zahlen? Oder was bekommt die Mutter dann? Vom JA gab es ja 180 Euro.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 21:52
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AW: Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit.

Der Vater kann vom Gericht Auflagen bekommen sich eine Arbeit zu suchen und muss dann so und so viele Bewerbungen nachweisen, dies wäre z.B eine Möglichkeit. Er ist verpflichtet alles zu tun um den Unterhalt zu leisten, ab und an mal arbeien gehört da nicht dazu.
Und ja, dass gibt ein Abenteuer, begeistert wird er sicher nicht sein, nur muss man sich überlegen was einem wichtiger ist, sich vera.rschen zu lassen oder für die Rechte seines Kindes einzutreten. Das Geld steht dem Kind nunmal zu
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 09:48
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AW: Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit.

Ist es ratsamer einen Anwalt oder das Jugendamt aufzusuchen?
Das Jugendamt kennt die "Arbeitsweise" des Vaters und war auch schon mit dem Gerichtsvollzieher zu besuch dort. Wenn der Vater allerdings nicht zahlt und nicht arbeiten gehen will, woher kommt dann der Unterhalt für das Kind? Zahlt dann das Sozialamt, obwohl ich Vollzeit arbeiten gehe oder haben wir da einfach Pech?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 11:27
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AW: Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit.

Zitat:
Zitat von Badezimmer Beitrag anzeigen
Ist es ratsamer einen Anwalt oder das Jugendamt aufzusuchen?
Das Jugendamt kennt die "Arbeitsweise" des Vaters und war auch schon mit dem Gerichtsvollzieher zu besuch dort. Wenn der Vater allerdings nicht zahlt und nicht arbeiten gehen will, woher kommt dann der Unterhalt für das Kind? Zahlt dann das Sozialamt, obwohl ich Vollzeit arbeiten gehe oder haben wir da einfach Pech?
Ja, da hat man dann einfach Pech. Man bekommt 72 Monate Unterhaltsvorschuss und dann war es das, bzw. bei Heirat bekommt man dies auch nicht mehr.
Das Gericht kann dem Unterhaltspflichtigen allerdings, wie oben geschrieben, Auflagen machen. Wie z.B. das er sich einen Job suchen muss und diese Arbeitssuche auch nachweisen.

Ich persönlich würde übrigens zum Anwalt gehen, beruht aber auf meinen eigenen Erfahrungen mit dem Jugendamt. Wenn das Jugendamt in dem fiktiven Fall hier mehr Biss hat, dann geht das auch mit denen
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  #7 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 15:51
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AW: Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit.

Tja, soviel zum Thema sozialstaat...der lacht sich tot und wir drehen alles nicht mehr nur 2x um sonder 10 mal....

Vielen Dank für die Antworten, auch wenn nichts "positives" für uns dabei war.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 20:20
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AW: Jugendamt streich Unterhaltsvorsch. wg Hochzeit.

Zitat:
Zitat von Badezimmer Beitrag anzeigen
Tja, soviel zum Thema sozialstaat...der lacht sich tot und wir drehen alles nicht mehr nur 2x um sonder 10 mal....

Vielen Dank für die Antworten, auch wenn nichts "positives" für uns dabei war.
Oh...diese Kritik leider sehr unangebracht.
Warum?
Weil hier nicht der Staat in der Pflicht ist, sondern der Kindesvater. Es wäre sicher auch angebracht, dem "Staat" und damit der Gemeinschaft zu danken, dass er/sie es überhaupt möglich gemacht hat, ein Unterhaltsgeld für das Kind zu bekommen.

Die Arbeitsunwilligkeit des KV wurde sicher dabei unterstützt, dort muss das Jugendamt einfach schauen wie es zu seinem Geld kommt.

Die KM muss hingegen nun dafür sorgen, dass das Kind zu seinem Recht und damit zu seinem Geld kommt. Wer nach diesen Hinweisen nicht zum Anwalt und damit zu Gericht geht, ist leider selbst daran Schuld, das kein Geld mehr fließt. Das Gericht allein hat die Macht dem KV die Grenzen aufzuzeigen.
Wie Angelito schon geschrieben hat, wird es den KV zwingen, sich um eine Arbeit zu kümmern und wenn er es nicht tut, ihn dann trotzdem zur Zahlung verpflichten.

Es gibt Richter die mit Zahlungsunwilligen Verpflichteten nicht zimperlich umspringen und das zu Recht.

Oftmals wird hier vergessen um wessen Geld es geht --> KIND.
Also Anwalt und Gericht, mehr bleibt nicht. Und Danke an den Staat, der er es bisher möglich gemacht hat, das ein wenig Geld kam.
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ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein
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