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Jugendamt, Inobhutnahme, anschließende Kosten

Dies ist eine Diskussion zu Jugendamt, Inobhutnahme, anschließende Kosten innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 16.12.2007, 17:38
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Jugendamt, Inobhutnahme, anschließende Kosten

Hallo!

Weiß jemand, wie es beim Jugendamt mit der Inobhutnahme aussieht?
Z.B. Ein 17 jähriges Mädchen mit Migrationshintergrund wendet sich an das örtliche Jugendamt und bittet um Inobhutnahme, da sie befürchtet von den Eltern zwangsverheiratet zu werden. Das Jugendamt entscheidet zugunsten des Mädchens und sie wird in einer Unterkunft weit weg von ihrem Wohnort untergebracht. Da die Eltern nur von Hartz IV leben übernimmt ja das Jugendamt die laufenden Kosten.
Aber wie würde es in dem Fall denn nun aussehen, wenn sich das Mädchen nach cirka 10 Monaten entschließt wieder nach Hause zu ihren Eltern zurückzukehren!? Kann das Jugendamt in dem Fall dann von der Familie die entstandenen Kosten zurückverlangen?

Vielen dank
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