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ist es ratsam ihn als vater eintragen zu lassen?

Dies ist eine Diskussion zu ist es ratsam ihn als vater eintragen zu lassen? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 30.12.2007, 12:34
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ist es ratsam ihn als vater eintragen zu lassen?

Herr B trennte sich von seiner Freundin Frau A als und weil sie ein Kind von ihm erwartete.er ist gegen die Schwangerschaft aus angst vor seiner streng moslimischen Familie und möchte nicht als Vater eingetragen werden.wenn frau a sich entschließen sollte ihn als Vater einzutragen, welche Rechte hat er falls er sich nach einigen Jahren doch dazu entschließen sollte sein Kind zu sehen?Welche Rechte verliert das Kind bei nicht Eintragung? Welche Entscheidung ist ratsam?
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Alt 30.12.2007, 13:05
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AW: ist es ratsam ihn als vater eintragen zu lassen?

Ich bin kein Familienrechtler - das vorweg.

Aber prinzipiell sind das ganz verschiedene Paar Schuhe. Das eine ist die Frage des Sorge- bzw. Umgangsrechts. Das andere die des Kindesunterhalts.

Dadurch, dass die Mutter den Namen des Vaters "angibt", ist ja noch nicht viel passiert, solange der Kindsvater die Vaterschaft nicht anerkannt hat.

Möchte sie z.B. Kindesunterhalt für das Kind einklagen, könnte der Vater (wahrheitswidrig) behaupten, nicht als Vater in Betracht zu kommen oder aber zumindest bezüglich der Vaterschaft sein Nichtwissen erklären. Dann muss die Mutter für ihr Kind zunächst einmal die Vaterschaft beweisen. Das ist allerdings inzwischen ja nicht mehr ganz so problematisch.

Will umgekehrt der Vater ein Umgangs- oder gar Erziehungsrecht beanspruchen, muss er zunächst mal seine Vaterschaft beweisen, sofern die Mutter diese bestreitet.

Soll heißen, die Angabe des Vaters gleich nach der Geburt ist rechtlich zunächst gar nicht so entscheidend.

Was "ratsam" ist, kommt darauf an, was die Mutter will. Will sie für ihr Kind Unterhalt, wird ihr das Jugendamt schon nahelegen, doch bitte den Kindsvater anzugeben. Sie muss mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen, sollte sie vorhaben, sich auf Nichtwissen zu berufen.

Auf der anderen Seite muss sie natürlich damit rechnen, dass der Vater auch "was von seinem Kind haben will", wenn er denn schon dafür aufkommt. WELCHE Rechte er beanspruchen kann, wird letztlich ein Gericht zu entscheiden haben.

Allerdings gibt die Verschweige-Taktik der Mutter noch lange keine Gewissheit, dass es sich der Vater nicht doch irgendwann einmal anders überlegt und Ansprüche auf das Kind erhebt.

Du siehst, eine allgemeingültige Antwort ist hier nicht möglich. Aus meiner Sicht macht es jedoch Sinn, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, schon weil man dies dem Kind schuldig ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2007, 13:25
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AW: ist es ratsam ihn als vater eintragen zu lassen?

Zitat:
Zitat von Tautropfen
Herr B trennte sich von seiner Freundin Frau A als und weil sie ein Kind von ihm erwartete.er ist gegen die Schwangerschaft aus angst vor seiner streng moslimischen Familie und möchte nicht als Vater eingetragen werden.wenn frau a sich entschließen sollte ihn als Vater einzutragen, welche Rechte hat er falls er sich nach einigen Jahren doch dazu entschließen sollte sein Kind zu sehen?Welche Rechte verliert das Kind bei nicht Eintragung? Welche Entscheidung ist ratsam?

Zum einen fehlt mir die Überzeugung, dass ein "streng gläubiger Moslem" mit einer "Ungläubigen jemals den G-Akt vollziehen würde.

Hier würde sich doch nur einer vorweg schon vom Zahlen drücken wollen ???

Das Kind hat ein Anrecht auf den Vater, dessen Unterstützung, fernes Erbe, etc.

Auch wenn der Vater z.B.:

Hadschi Ali Ben Hadschi Ishak al Faresi Ibn Hadschi Otaba Abu 'l Oscher Ben Hadschi Marwan Omar En Gandes Hafid Jacub Abdallah el Schandschki heißt!
(auch einfach Abu Dihk genannt aus der "Sklavenkarawane; Karl May")


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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

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Alt 30.12.2007, 13:53
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AW: ist es ratsam ihn als vater eintragen zu lassen?

Aber Monaco, nicht der Zeuger gibt an streng gläubig zu sein, sondern nur die Familie. Die würde sich natürlich Ärgern so zu erfahren, dass ihre Erziehung derart in die Hose gegangen ist! Es ist ja schon mancher Mann von seiner eigenen Fruchtbarkeit überrascht worden.

Ansonsten tät die Mutter gut daran, den Vater anzugeben. Ob der will oder nicht tut nichts zur Sache. Auch wenn kein Geld vorhanden ist, wird sich die Unterhaltsvoschusskasse Freuen und den Papa beständig an die Frucht seiner Lenden erinnern. Erbberechtigt ist das liebe kleine dann ja auch.

Wenn er dann in ein paar Jahren mutig genug geworden ist sein Kind auch sehen zu wollen, darf er sich aber nicht wundern, wenn es nicht gleich "Papa" sondern "Feigling" zu Ihm sagt!
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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Alt 30.12.2007, 13:57
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AW: ist es ratsam ihn als vater eintragen zu lassen?

Nicht auszudenken, was dann später mal klein Klausi über Mutter denkt???


Dani
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