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Ist ein Scheidungsanwalt nötig

Dies ist eine Diskussion zu Ist ein Scheidungsanwalt nötig innerhalb des Forum Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2005, 22:03
Boardneuling
 
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Ist ein Scheidungsanwalt nötig

Sorry ich nochmal.

Habe von einem Bekannten gehört das man im Falle einer Scheidung diese auch ohne einen eigenen Anwalt durchführen kann.

Stimmt das ?

Gut ich weiss mit Anwalt immer besser die haben Tricks und guten Rat , aber man kann doch reichlich Kosten einsparen, und eine Scheidung ist ja bekanntlich teuer.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2005, 22:20
V.I.P.
 
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AW: Ist ein Scheidungsanwalt nötig

Möglich ist das sicher. Man ist nie verpflichtet, einen Anwalt einzuschalten.

Wenn der Ehepartner nicht darauf aus ist, den anderen zu übervorteilen, dann kann man m.E. auf einen eigenen Anwalt verzichten.

Ohne Gewähr

Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 11.09.2005, 06:11
V.I.P.
 
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AW: Ist ein Scheidungsanwalt nötig

Hallo,

als ich mich habe scheiden lassen, musste mindest ein Anwalt dabei sein, der andere konnte auf den Anwalt verzichten. (im "Volksmund" als gemeinsamer Anwalt bezeichnetm, was aber natürlich juristisch quatsch ist)

Seit meiner Scheidung (ich habe es wie oben gemacht) ist aber einiges passiert und man kann meines Wissens auch die Eheauflösung wie bei der Eheschließung vom Standesbeamten machen lassen, hier ist sicher kein Anwalt nötig.
Bzw. weil sich hier beide ja einig sein müssen, darf dann wohl kein Anwalt erforderlich sein. (So stelle ich mir das zumindest als Laie vor)
Ich empfehle mal gemeinsam zum zuständigen Standesamt zu gehen und dort nachzufragen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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  #4 (permalink)  
Alt 11.09.2005, 16:11
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AW: Ist ein Scheidungsanwalt nötig

Hallo Huutsch,

Warum musstest Du einen Anwalt haben
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #5 (permalink)  
Alt 11.09.2005, 18:07
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AW: Ist ein Scheidungsanwalt nötig

Zitat:
Zitat von Domingo

Warum musstest Du einen Anwalt haben

§78 II ZPO
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #6 (permalink)  
Alt 15.09.2005, 09:13
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AW: Ist ein Scheidungsanwalt nötig

Hallo!
Zitat:
Das ist aber noch Zukunftsmusik!
Und ich dachte es sei schon umgesetzt ... wieder was gelernt.
Zitat:
Warum musstest Du einen Anwalt haben
Ich sagte es musste einer von beiden einen Anwalt haben.
Ich musste als keinen haben, weil der Antrag von meiner Frau (über ihren Anwalt) gestellt wurde.

Gruß
Huutsch
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  #7 (permalink)  
Alt 11.09.2005, 17:50
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AW: Ist ein Scheidungsanwalt nötig

Zitat:
Zitat von Huutsch
Hallo,

als ich mich habe scheiden lassen, musste mindest ein Anwalt dabei sein, der andere konnte auf den Anwalt verzichten. (im "Volksmund" als gemeinsamer Anwalt bezeichnetm, was aber natürlich juristisch quatsch ist)

Seit meiner Scheidung (ich habe es wie oben gemacht) ist aber einiges passiert und man kann meines Wissens auch die Eheauflösung wie bei der Eheschließung vom Standesbeamten machen lassen, hier ist sicher kein Anwalt nötig.
Bzw. weil sich hier beide ja einig sein müssen, darf dann wohl kein Anwalt erforderlich sein. (So stelle ich mir das zumindest als Laie vor)
Ich empfehle mal gemeinsam zum zuständigen Standesamt zu gehen und dort nachzufragen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
Zitat:
§ 1564 Satz 1 BGB
Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden.
Die Scheidung kann man also nicht vor dem Standesbeamten machen. Geplant ist, dass man in Zukunft eine unstreitige Scheidung vor einem Notar durchführen lassen kann. Das ist aber noch Zukunftsmusik!

Soviel hat sich also nicht geändert!!
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