Dies ist eine Diskussion zu Hund nach Trennung innerhalb des Forums Familienrecht
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| Hund nach Trennung Beide haben vor über 2 Jahren einen Hund angeschafft. Im Impfpasssteht der Name von A, b hat sich jedoch die ganze Zeit um den Hund gekümmert und versorgt tagsüber. B wird der Umgang mit dem Hund jetzt rigeros verweigert. Besteht für B quasi ein Recht den Hund zeitweise zu bekommen? |
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| AW: Hund nach Trennung Bitte nachlesen zum Umgangsrecht mit dem Hund.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Hund nach Trennung Grundsätzlich wird vermutet, dass während der Ehe angeschaffte Gegenstände (und da gehört auch ein Hund dazu) im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten stehen, § 8 Abs. 2 Hausratsverordnung. Behauptet einer der Ehegatten, der Hund also ein Hausratsgegenstand sei allein sein Eigentum, so muss er dies beweisen. Ein Impfpass oder auch ein Kaufvertrag reicht dazu i.d.R nicht aus. Man vertausche einmal Hund mit TV - der eine steht im Kaufvertrag der andere hat immer geschaut sagt nicht über den besitz. Gemeinsamer Hausrat ist nach billigem Ermessen nach den Umständen des Einzelfalls gerecht und zweckmäßig zu verteilen, vgl. § 8 Abs. 1 Hausratsverordnung. Eine Einzelfallentscheidung ist daher nicht möglich sondern es ist eine umfassende Abwägung aller Kriterien erforderlich. Dazu gehört dann auch das der Hausrat in etwa gleichwertig verteilt werden soll. >Du bekommst den Hund und ich den Fernseher würde also gehen!
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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