Dies ist eine Diskussion zu Herausgabe eines Kindes innerhalb des Forums Familienrecht
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| Herausgabe eines Kindes Nehmen wir an, dass aufgrund der Ankündigung der Streichung des Unterhaltes, die Mutter versucht hat, das 2. Kind vom Grundstück gegen seinen Willen zu holen, welches in unserem fiktiven Besipiel aber nicht gelang. Nehmen wir an, sie hat isch daraufhin selbst Hämatome beigefügt und den Expartner angezeigt. Nehmen wir an, Sie gibt bei einem Anwalt an, dass dieser Vorfall sich ereignete, als sie versuchte das Kind nach dem Umgang BEIM VATER ab zu holen. Der Anwalt hat wohl keine Kenntnis davon, dass der Sohn immer beim Vater gemeldet war und noch nicht einmal bei der Mutter geschlafen hat. Das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ist geteilt. Nehmen wir weiterhin an, dass Sie diese Geschichte glaubhaft vermitteln konnte und eine Richterin eine einstweilige Verfügung zur sofortigen Herausgabe des Kindes erlassen hat. Nehmen wir weiterhin an, dass dei Richterin dem Vater erst gegen Ende der Woche die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache gibt. Wo bleibt das Kind in der Zwischenzeit. Müsste es tatsächlich der Mutter übergeben werden? |
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