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Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

Dies ist eine Diskussion zu Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 09.09.2011, 12:10
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Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

Hier nochmal ne Frage zum Thema "Unterhalt".
Frau X ist schwanger und heiratet in kürze ihren Lebensgefährten A. Leider besteht auch die Möglichkeit, dass das Kind vom Ex-Freund B ist. Durch die Heirat würde ja der Ehemann A, vor dem Gesetz, Vater des Kindes und das Kind würde auch seinen Namen tragen. Frau X möchte aber auf jeden Fall einen Vaterschaftstest (zu dem B sich auch bereit erklärt hat), da das Kind später einmal erfahren soll, wer sein leiblicher Vater ist. Außerdem wäre es ja auch nur gerecht, wenn B Unterhalt für das Kind bezahlen würde.

Besteht trotz der Heirat die Möglichkeit, den Ex-Freund B zur Zahlung von Unterhalt für das Kind zu belangen?
Wenn er freiwillig bereit wäre, Unterhalt zu zahlen, hat er dann auch irgendwelche Rechte (Sorgerecht, Besuchsrecht)?

Für Antworten wäre Frau X sehr dankbar, da der Hochzeitstermin näher rückt.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 22:10
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AW: Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

Zitat:
Zitat von Cora55 Beitrag anzeigen
Besteht trotz der Heirat die Möglichkeit, den Ex-Freund B zur Zahlung von Unterhalt für das Kind zu belangen?
Wenn die Vaterschaft festgestellt bzw. anerkannt wird, ja.
Zitat:
Wenn er freiwillig bereit wäre, Unterhalt zu zahlen, hat er dann auch irgendwelche Rechte (Sorgerecht, Besuchsrecht)?
Nein.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 22:22
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AW: Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

Zitat:
Zitat von Cora55 Beitrag anzeigen
Besteht trotz der Heirat die Möglichkeit, den Ex-Freund B zur Zahlung von Unterhalt für das Kind zu belangen?
Wenn er freiwillig bereit wäre, Unterhalt zu zahlen, hat er dann auch irgendwelche Rechte (Sorgerecht, Besuchsrecht)?
Zahlen soll er, aber Rechte soll er keine haben? Wenn er keine Gefahr für das Kind ist, dann finde ich das unter aller Sau!
Man kann sich nicht die Rosinen rauspicken! Wenn er der Vater ist, dann hat er Rechte und nicht nur Pflichten. Unter anderem hat er ein Umgangsrecht und die Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht einzufordern.
Sollte er freiwillig zahlen, dann hat er erst mal keine Rechte, aber mal ehrlich, wer wäre denn so dämlich?
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 11:37
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AW: Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

@ Angelito
Warum gleich so aggressiv? Der Ex möchte von sich aus keinen Kontakt zum Kind haben, wobei Frau X aber sehr hofft, dass er seine Meinung dazu noch ändert, weil das Kind seinen leiblichen Vater auf jeden Fall kennenlernen soll.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 13:43
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AW: Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

Zitat:
Zitat von Cora55 Beitrag anzeigen
@ Angelito
Warum gleich so aggressiv? Der Ex möchte von sich aus keinen Kontakt zum Kind haben, wobei Frau X aber sehr hofft, dass er seine Meinung dazu noch ändert, weil das Kind seinen leiblichen Vater auf jeden Fall kennenlernen soll.
Lies Dir Deinen Ausgangsbeitrag mal durch, Du fragst ob er dann irgendwelche Rechte hätte, wie Besuchsrecht, Sorgerecht etc. Das klingt nach "zahlen soll er, Rechte soll er keine haben" Dann schreib doch alles in den obigen Beitrag rein, wenn er angeblich keinen Kontakt will, dann wären die möglichen Rechte ja eh wurscht und es kommt nicht zu möglichen Missverständnissen hier.
So hat der Beitrag einen ganz üblen Beigeschmack, der Väter zurecht verärgert und normale Mütter in ein schlechtes Licht rückt!
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 15:30
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AW: Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

Zitat:
Zitat von Cora55 Beitrag anzeigen
Der Ex möchte von sich aus keinen Kontakt zum Kind haben,
Er ist - sofern er wirklich der leibliche Vater ist - sogar zum Umgang mit dem Kind verpflichtet. Einfach nur "Schweigegeld" zahlen reicht also nicht.

Natürlich stellt sich die Frage nach der praktischen Durchsetzung dieser Pflicht. Es gab aber schon Fälle, in denen dies erfolgreich eingeklagt wurde.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 15:52
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AW: Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Natürlich stellt sich die Frage nach der praktischen Durchsetzung dieser Pflicht. Es gab aber schon Fälle, in denen dies erfolgreich eingeklagt wurde.
Echt? Ich kenne nur die Entscheidung, dass dies nicht gemacht werden kann
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 16:55
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AW: Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Echt? Ich kenne nur die Entscheidung, dass dies nicht gemacht werden kann
Grundsätzlich ist das so. Mir ist aber mindestens ein gegenteiliges Urteil bekannt. Natürlich finde ich das gerade nicht ...

Es gibt aber eine Grundsatzentscheidung:
Zitat:
Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.
http://www.kostenlose-urteile.de/BVe...g.news5830.htm

Es steht und fällt also wie immer mit dem Kindeswohl.
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Alt 19.09.2011, 19:58
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AW: Heirat - trotzdem Unterhalt vom Erzeuger des Kindes

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Zitat:
Wenn er freiwillig bereit wäre, Unterhalt zu zahlen, hat er dann auch irgendwelche Rechte (Sorgerecht, Besuchsrecht)?
Nein.
Selbstverständlich hat er die dann.

Zwei Dinge sorgfältig auseinander halten:

1. Wer ist rechtlich der Vater?

2. Wer ist biologisch der Vater?

Wenn der Ehemann zum rechtlichen Vater wird, gibt's keine Unterhaltsansprüche gegen den biologischen Vater - weil der dann rechtlich eben nicht der Vater ist.

Wenn der biologische Vater die Vaterschaft anerkennt und daraufhin rechtlich zum Vater wird, ist er unterhaltspflichtig und hat natürlich dann auch Umgangsrecht usw.

Variante 3: der biologische Vater zahlt der Mutter freiwillig Geld, ohne daß seine Vaterschaft rechtlich festgestellt wird.

Dann hat er keine Rechte - aber er hat ja auch keine Pflichten. Die Zahlung ist dann ja auch freiwillig.

Unterhaltsansprüche (von Kind und ggf. Mutter) und Umgangsrecht entstehen immer aus der rechtlichen Stellung, Vater zu sein.

Im Regelfall folgt die rechtliche Stellung Vater der biologischen Vaterschaft.

Davon gibt es Ausnahmen: wenn das Kind in der Ehe geboren wird, wird automatisch erstmal unterstellt, es sei ehelich, und der Ehemann wird rechtlich zum Vater, egal ob er es wirklich ist oder nicht.

Wollen der biologische Vater und/oder die Mutter das nicht so, dann muß die Vaterschaft des Ehemannes angefochten werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 20:02
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Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Er ist - sofern er wirklich der leibliche Vater ist - sogar zum Umgang mit dem Kind verpflichtet.
Aber nur dann, wenn er zusätzlich auch der rechtliche Vater ist.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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