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Heirat nach deutschem oder ausländischem Recht

Dies ist eine Diskussion zu Heirat nach deutschem oder ausländischem Recht innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 24.01.2010, 23:58
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Heirat nach deutschem oder ausländischem Recht

Mal angenommen, ein deutscher Staatsbürger möchte eine dominikanische Staatsbürgerin heiraten und werden beide nach der Eheschließung ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, dies zumindest für die nächsten Jahre. Vielleicht leben die beiden aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse und Globalisierung auch in der Zukunft im Land der Ehefrau.

Da meines Wissens eine Eheschließung z.B. in der Dominkanischen Republik dieser beiden Personen in Deutschland rechtsgültig ist, stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Eheschließung erfolgen soll, dominikanisches oder deutsches Recht?

Gibt es einen Überblick, Informationen oder ähnliches mit Vor- und Nachteilen über das Recht des jeweiligen Landes?
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