Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf Kreditaufteilung Eigentümerrechte innerhalb des Forums Familienrecht
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| Hausverkauf Kreditaufteilung Eigentümerrechte es wird Hilfe bei der Aufteilung der Verkaufssumme eines Hauses benötigt. Zur Finanzierung des Hauses wurde ein Kredit von 100 T € aufgenommen. Im Grundbuch wurde die Aufteilung 1/4 und 3/4 eingetragen. Das Haus soll für 200 T € verkauft werden. Wie erfolgt die Berechnung: Varinate 1: 200 T€ (Verkaufserlös) minus 100 T€ (Kredit) = 100 T€ Aufteilung des Restes: 25 T € zu 75 T€ Variante 2: 200 T € Verkaufssumme Aufteilung 50 T€ zu 150 T€ jetzt anteilig 50/50 Kredit (100 T€) abziehen: bleiben einmal 0 € und eimal 100 T€ Welche Vatriante ist richtig? Gibt es noch eine andere Sichtweise? Genügen diese Informationen? Gerne werden offene Fragen beantwortet. Vielen Dank Geändert von Karlsruhe100 (06.09.2011 um 09:49 Uhr). |
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| AW: Hausverkauf Kreditaufteilung Eigentümerrechte
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Hausverkauf Kreditaufteilung Eigentümerrechte 1. Wer hat die Eigenmittel eingebracht und wie hoch waren diese? 2. Wer hat das Darlehen aufgenommen? 3. Wer hat das Darlehen regelmäßig bedient? 4. Wie hoch war der ursprüngliche Darlehensbetrag? Wenn die Miteigentumsanteile im Grundbuch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, wird die Berechnung schwierig, da es dem Gläubiger z.B. ganz egal ist, wie sich die Situation im Innenverhältnis Miteigentümer A/Miteigentümer B verhält. Wenn es gar um die Ermittlung des Zugewinnes bei Scheidung geht, kann es nochmal anders aussehen. Da kommt es noch darauf an, ob die Eigenmittel erst in der Ehe angespart wurden oder von einem der Partner bereits als Guthaben mit in die Ehe gebracht wurden.... Bitte mehr Info! |
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| AW: Hausverkauf Kreditaufteilung Eigentümerrechte Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. 1. Wer hat die Eigenmittel eingebracht und wie hoch waren diese? Die Partei mit dem drei-viertel Anteil hat 118 T € Eigenmittel eingebracht, die vor der Ehe angespart wurden. Die Partei mit dem ein-viertel Anteil hat keine Eigenmittel eingebracht. 2. Wer hat das Darlehen aufgenommen? Drei Jahre vor der Eheschließung erfolgte der Hauskauf. Der Darlehensvertrag über 120 T € wurde 50/50 von beider Parteien unterschrieben. 3. Wer hat das Darlehen regelmäßig bedient? Das Darlehen wurde aus dem Famileneinkommen bedient. Zugewinngemeinschaft. 4. Wie hoch war der ursprüngliche Darlehensbetrag? Zum Zeitpunkt der Eheschließung belief sich der Darlehensbetrag auf 115 T €. Wenn die Miteigentumsanteile im Grundbuch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, wird die Berechnung schwierig, da es dem Gläubiger z.B. ganz egal ist, wie sich die Situation im Innenverhältnis Miteigentümer A/Miteigentümer B verhält. Der Grundbucheintrag ist wie erwähnt 3/4 und 1/4 Wenn es gar um die Ermittlung des Zugewinnes bei Scheidung geht, kann es nochmal anders aussehen. Da kommt es noch darauf an, ob die Eigenmittel erst in der Ehe angespart wurden oder von einem der Partner bereits als Guthaben mit in die Ehe gebracht wurden.... Während der Ehe tilgte die 3/4 Partei als Sondertilgung 12 T €. Das Geld entstammte einer Lebensversicherung, abgeschlossen vor der Ehe. Wenn es gar um die Ermittlung des Zugewinnes bei Scheidung geht... Siehe Punkt 1 Danke für die Unterstützung. |
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| AW: Hausverkauf Kreditaufteilung Eigentümerrechte Zitat:
Den "Verlust" muss man gleichmäßig auf die Eheleute aufteilen. Da die Höhe nicht bekannt ist, verbleibt vorab folgende Rechnung: A (3/4-Anteil) hat insgesamt 130TE Eigenmittel, die nicht dem Zugewinn unterliegen, eingebracht, B (1/4) keine. Bei Verkauf des Hauses beträgt der anteilige Darlehensrest des A somit 44TE, der des B 56TE. Gemeinsam abgezahlt haben A und B 8TE. Wenn nun nach Verkauf des Hauses das Darlehen vollständig zurückgezahlt wird, bleibt B dem A noch einen Restbetrag schuldig... Wieviel genau, hängt vom Wertverlust des Hauses während der Ehe ab bzw. ob es weiteres (Geld-)Vermögen gibt, das zum Zugewinn gehört - dann könnte man es damit u.U. ausgleichen. |
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