Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf und Renovierung vor der Ehe Berechnung Anfangsvermögen innerhalb des Forums Familienrecht
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| Hauskauf und Renovierung vor der Ehe Berechnung Anfangsvermögen Partei B hat davon 28 T € aufgebracht. Der Rest wurde über einen 120 T € Kredit finanziert, beide Parteien sind jeweils mit 50 % eingetragen. Partei A wurde im Grundbuch zu 1/4 Partei B zu 3/4 eingetragen. Partei A hat Arbeitsleistung aber keine finanziellen Mittel eingebracht Die Partei A verfügen auch zum Heiratstermin über keine weiteren finanziellen Mittel. Arbeitsleistung wurde von B im vergleichbaren Umfang erbracht. Die Renovierung des Hause wurde vollständig von Partei B finanziert, bis zur Heirat wurden 90 T € eingesetzt. Die Renovierungskosten sind durch Belege nachweißbar. Vor der Ehe verfügt Partei B weiterhin über einen vererbbaren Hausanteil 25 T €, vom Elternhaus. Wie berechnet sich das Anfangsvermögen? Der heutige Verkaufswert beträgt 220 T €. Angesetzt wurde dieser als Anfangsvermögen - Aufteilung 1/4 zu 3/4. Dieser Wert wurde, durch einen Anwalt, auch als Endvermögen angesetzt. Ist das korrekt? Wären der Ehe wurden weitere Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, die durch einen Hausanteilverkauf der Partei B finanziert wurden, Wert 25 T €.(Erbschaft Elternhausanteil siehe oben) Wie gehen diese 25 T € in die Berechnung ein? Wie hoch ist das Endvermögen von A und B? Vielen Dank für ihre Antwort. Geändert von Karlsruhe100 (11.09.2011 um 23:04 Uhr). |
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| AW: Hauskauf und Renovierung vor der Ehe Berechnung Anfangsvermögen Zitat:
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