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Hauskauf und Renovierung vor der Ehe Berechnung Anfangsvermögen

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf und Renovierung vor der Ehe Berechnung Anfangsvermögen innerhalb des Forums Familienrecht

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  • 1 Post By Tiger63

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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 20:19
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Hauskauf und Renovierung vor der Ehe Berechnung Anfangsvermögen

Vor der Ehe wurde ein Haus gekauft, Kaufpreis 148 T €.
Partei B hat davon 28 T € aufgebracht. Der Rest wurde über einen 120 T € Kredit finanziert, beide Parteien sind jeweils mit 50 % eingetragen.
Partei A wurde im Grundbuch zu 1/4 Partei B zu 3/4 eingetragen.

Partei A hat Arbeitsleistung aber keine finanziellen Mittel eingebracht
Die Partei A verfügen auch zum Heiratstermin über keine weiteren finanziellen Mittel.

Arbeitsleistung wurde von B im vergleichbaren Umfang erbracht.

Die Renovierung des Hause wurde vollständig von Partei B finanziert, bis zur Heirat wurden 90 T € eingesetzt. Die Renovierungskosten sind durch Belege nachweißbar.
Vor der Ehe verfügt Partei B weiterhin über einen vererbbaren Hausanteil 25 T €, vom Elternhaus.
Wie berechnet sich das Anfangsvermögen?

Der heutige Verkaufswert beträgt 220 T €.
Angesetzt wurde dieser als Anfangsvermögen - Aufteilung 1/4 zu 3/4.

Dieser Wert wurde, durch einen Anwalt, auch als Endvermögen angesetzt. Ist das korrekt?

Wären der Ehe wurden weitere Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, die durch einen Hausanteilverkauf der Partei B finanziert wurden, Wert 25 T €.(Erbschaft Elternhausanteil siehe oben)

Wie gehen diese 25 T € in die Berechnung ein?

Wie hoch ist das Endvermögen von A und B?

Vielen Dank für ihre Antwort.

Geändert von Karlsruhe100 (11.09.2011 um 23:04 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 15:53
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AW: Hauskauf und Renovierung vor der Ehe Berechnung Anfangsvermögen

Zitat:
Zitat von Karlsruhe100 Beitrag anzeigen
Wie berechnet sich das Anfangsvermögen?
KP Haus (148TE) + Renovierungskosten (90TE) = 238TE
Der heutige Verkaufswert beträgt 220 T €.
Angesetzt wurde dieser als Anfangsvermögen - Aufteilung 1/4 zu 3/4.
Das sehe ich anders. Statt zu renovieren, hätte der B ja auch einfach sein Geld behalten können. Da müsste mal ein Fachmann ran - die 90TE des B können doch nicht einfach "verschwinden"?

Dieser Wert wurde, durch einen Anwalt, auch als Endvermögen angesetzt. Ist das korrekt?
Endvermögen 220TE ist okay.

Wie gehen diese 25 T € in die Berechnung ein?
Kommt zum Anfangsvermögen des B dazu und erhöht somit den Verlust, der während der Ehe entstanden ist.

Wie hoch ist das Endvermögen von A und B?
Dazu benötige ich fundierte Info, wie das vor der Ehe eingesetzte Eigenkapital des B zu bewerten ist - ich kann es nicht glauben, dass das EK durch die Miteigentumsanteile am Haus spurlos verschwindet und bei der Berechnung des Zugewinns bzw. hier des Verlustes keine Rolle mehr spielen soll.
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