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Hauskauf

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 13:43
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Hauskauf

Folgender Fall steht zur Betrachtung :
Ehepartner A und B sind Ausländer und haben nach ausländischen Recht ohne irgendeinen Vertrag geheiratet, somit sollte Zugewinngemeinschaft herrschen. Ehepartner A erhält eine Schenkung von seinen Eltern, mit dem Ziel ein Haus zu kaufen. Da die Eltern vieles in ihrem Leben gesehen haben, bestehen sie darauf dass A das Haus "allein" kauft. Ist das möglich und was geschieht im Falle einer Trennung ( Hauseigentum bleibt, aber es wird der Wertzuwachs in Betracht gezogen ? ) ?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 14:08
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AW: Hauskauf

Zunächst einmal behält auch in der Ehe jeder Ehepartner das was ihm persönlich gehört bzw. das was er in die Ehe mitbringt. Dazu gehören auch personenbezogene Schenkungen. Diese Schenkung der Eltern an den A gehören auch A.

Wenn hiervon nun ein Haus gekauft wird, ist derjenige Eigentümer, der im grundbuch steht. Wenn dort nur A steht gehört das Haus auch nur A.

Im Fall der Trennung ist der Zugewinn auszugleichen.

Beispiel:

Beide kommen mit 0 Vermögen in die Ehe. A erwirbt ein Haus und dieses hat bei der Trennung einen Wert von 200.000,- €. Somit beträgt der Zugewinn 200.00,- € Dieser ist dann dem B gegenüber auszugleichen. Sprich B hat Anspruch auf 100.000,-€ Zugewinnausgleich.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 14:38
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AW: Hauskauf

Die Frage war ob es erstmal überhaupt zulässig ist dass A ein Haus allein kauft, oder ob es bei Ehepartner ein muß ist dass beide Ehepartner als Eigentümer eingetrages sind. Die Teilung des Zugewinns ist dann eine Sache die sich aus dem Wertgewinn des Objektes ergibt.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 16:02
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AW: Hauskauf

Zitat:
Zitat von heiner999
Zunächst einmal behält auch in der Ehe jeder Ehepartner das was ihm persönlich gehört bzw. das was er in die Ehe mitbringt. Dazu gehören auch personenbezogene Schenkungen. Diese Schenkung der Eltern an den A gehören auch A.

Wenn hiervon nun ein Haus gekauft wird, ist derjenige Eigentümer, der im grundbuch steht. Wenn dort nur A steht gehört das Haus auch nur A.

Im Fall der Trennung ist der Zugewinn auszugleichen.

Beispiel:

Beide kommen mit 0 Vermögen in die Ehe. A erwirbt ein Haus und dieses hat bei der Trennung einen Wert von 200.000,- €. Somit beträgt der Zugewinn 200.00,- € Dieser ist dann dem B gegenüber auszugleichen. Sprich B hat Anspruch auf 100.000,-€ Zugewinnausgleich.
Das stimmt so aber nicht !!

Eine Schenkung, wie hier im SV angesprochen, erhöht das Eheanfangsvermögen und wirkt somit zugewinneutral !

Somit wäre nur der Wertzuwachs auszugleichen.

Bsp:

Der Mann erhält von den Eltern 100.000 Eur für ein Haus,

zum Zeitpunkt der Scheidung ist dieses Haus 120.000 Eur Wert, damit wäre die Wertsteigerung 20.000 Eur und er müsste 10.000 Eur an die (Ex)Frau zahlen.

@ Biker: Natürlich ist es möglich, dass nur der Mann das Haus kauft und dann im GB steht.

LG
LB
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #5 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 21:02
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AW: Hauskauf

Zitat:
Zitat von biker73ro
Die Frage war ob es erstmal überhaupt zulässig ist dass A ein Haus allein kauft, oder ob es bei Ehepartner ein muß ist dass beide Ehepartner als Eigentümer eingetrages sind.
Selbstverständlich ist es "zulässig", dass ein Ehegatte Alleineigentümer ist.
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