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Hausbau mit Lebensgefährtin während Trennung

Dies ist eine Diskussion zu Hausbau mit Lebensgefährtin während Trennung innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 17:04
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Question Hausbau mit Lebensgefährtin während Trennung

Hallo,

nehmen wir mal an Ehemann A. trennt sich von Ehefrau B. um mit C. ein neues Leben zu starten.
A. und B. leben getrennt. Während des Trennungsjahres wollen A. und C. ein Grundstück genau nach ihren Vorstellungen erwerben. Sie haben vor auf diesem Grundstück ein Eigenheim zu bauen. Finanziell gesehen stehen A. im schlimmsten Fall nur ca. 900 € netto monatlich, ohne Aufwendungen des tägl. Bedarfs, zur Verfügung. Aber da C. recht gut verdient kommen beide auf 2800 € netto. Wobei C. keinerlei Kosten für ein Auto entstehen da C. einen Dienstwagen fährt und jegliche Kosten schon berücksichtigt wurden. Wie verhält es sich jetzt wenn A. und C. einen Kredit aufnehmen wollen um ein Haus zu bauen? Sollten beide im Grundbuch eingetragen werden und wenn ja. Welche Konsequenzen hat das in Bezug auf den Zugewinn? A. und B. sind ja nachwievor miteinander verheiratet. Sollte nur C. einen Kredit aufnehmen und als einziger im Grundbuch stehen? Oder sollte A. nur der Bürge sein. Wird der Besitz des Grundstücks, falls A. mit im Grundbuch steht nicht auch B. zugeschrieben wegen dem Zugewinn? Wie sieht es mit dem Kredit aus, falls auch dort A. als Kreditnehmer mit unterschrieben hat?

Bitte, helft mir. Ich habe schon überall gesucht und auch gepostet aber keiner hat bisher mir eine Auskunft geben können.


mfg Frank
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  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 19:52
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AW: Hausbau mit Lebensgefährtin während Trennung

siehe hier:

http://www.juraforum.de/forum/t196592/s.html

vlg bellybutton
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Als Gott mich schuf, wollte er mal so richtig schön angeben
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  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 20:51
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AW: Hausbau mit Lebensgefährtin während Trennung

vielen Dank bellybutton.

hatte so schnell nicht mit einer antwort gerechnet. aber mit etwas mehr mühe hätte ich deinen Post wohl auch irgendwann gefunden. Nur die Verzweiflung, bis dato nichts entdeckt zu haben, haben mich dazu veranlasst einen neuen thread einzustellen.

vielen Dank für deine Hilfe.


PS. Ab welchen Zeitpunkt kann man den frühstens den Scheidungsantrag einreichen?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 21:03
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AW: Hausbau mit Lebensgefährtin während Trennung

Zitat:
PS. Ab welchen Zeitpunkt kann man den frühstens den Scheidungsantrag einreichen?
Nach einem Jahr Getrenntlebens wenn beide der Scheidung zustimmen, ansonsten nach drei Jahren.
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