Dies ist eine Diskussion zu Halbwaisenrente- Kann man diese Beziehen wenn Ausbildung + Nebenjob? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Halbwaisenrente- Kann man diese Beziehen wenn Ausbildung + Nebenjob? X verdient monatlich durch seine Ausbildung 356,08. Das Kindergeld beträgt ca. 150 und die Halbwaisenrente beläuft sich auf ca. 192,37 monatlich. Wieviel dürfte X dann dazuverdienen, damit ihm/ihr die Halbwaisenrente nicht genommen wird? |
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| AW: Halbwaisenrente- Kann man diese Beziehen wenn Ausbildung + Nebenjob? Einkommen ist auf die Waisenrente anzurechnen, wenn es den Freibetrag übersteigt. Vom den Freibetrag übersteigenden Einkommen werden 40 % angerechnet. Ein Beispiel: Freibetrag: 500 Einkommen 700 Übersteigender Betrag: 200 Davon 40 %: 80 Hier wären also 80 anzurechnen. Der Freibetrag hängt davon ab, ob es sich aus einem Rentenfall aus "Neufünfland" handelt oder nicht. In den neuen und alten Bundesländern gelten unterschiedliche Freibeträge. Wenn die Waise selbst wieder Kinder hat, dann erhöht sich der Freibetrag für jedes Kind um einen bestimmten Betrag. Um die Frage beantworten zu können, müsste man also wissen, ob es sich um einen "Westfall" oder "Ostfall" handelt und wieviele Kinder X hat. Gerade fällt mir ein, dass ich zu dem Thema schon mal was beitragen durfte, nämlich hier: http://www.juraforum.de/forum/showth...584#post519584 Suchfunktion ist doch was praktisches ![]() Viele Grüße, Cephalotus |
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| AW: Halbwaisenrente- Kann man diese Beziehen wenn Ausbildung + Nebenjob? Es handelt sich bei dem Fall um den "Westfall", und X hat keine Kinder, ist aber selbst "schon" 20 Jahre alt. Dabei fällt mir ein, woher weiß man den wie hoch der Freibetrag ist? |
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| AW: Halbwaisenrente- Kann man diese Beziehen wenn Ausbildung + Nebenjob? Zitat:
Indem man dem link zu meinem Beitrag im anderen Thread folgt und dort die Zahlen einfach abliest. |
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