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Haftung der Kinder (vollj.) für Schulden der Mutter

Dies ist eine Diskussion zu Haftung der Kinder (vollj.) für Schulden der Mutter innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.03.2012, 08:45
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Haftung der Kinder (vollj.) für Schulden der Mutter

Hallo,

Fr. X (83( kommt ins Pflegeheim, wie sich herausstellt hat sie noch zahlreiche Verbindlichkeiten (Mietschulden) etc. Da sie ja zukünftig nur noch über Taschengeld verfügt, ist die Frage, inwieweit die Kinder dafür haftbar gemacht werden, dass diese Schulden abbezahlt werden. Wie sieht es mit dem Kündigungsrecht der Wohnung aus? Kann der Vermieter auf Einhaltung bestehen oder gibt es rechtliche Möglichkeiten, eine frühere Entlassung aus dem Mietvertrag zu erwirken?
(Verhältnis der Mieterin zu Vermieter ist denkbar schlecht aufgrund zahlreicher Vorkommnisse..)

Vielen Dank für Beantwortung!

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2012, 10:13
Boardneuling
 
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AW: Haftung der Kinder (vollj.) für Schulden der Mutter

Hallo,
für Schulden der Eltern brauchen die Kinder nicht aufkommen, wohl aber für die Heim-Unterbringung. Kinder sind gegenüber den Eltern ebenso Unterhaltspflichtig, wie Eltern gegen über den Kindern.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2012, 15:01
V.I.P.
 
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AW: Haftung der Kinder (vollj.) für Schulden der Mutter

Und regulär kündigen kann Frau X oder ein Betreuer in Absprache mit dem Gericht.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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