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Gutachten

Dies ist eine Diskussion zu Gutachten innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 06.10.2009, 13:42
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Gutachten

Hallo,

ich habe folgenden Fall :

Ehepaar trennt sich im März 2007. Mann(M) hat vor der Eheschließung ein Haus, welches er vermietet. Frau(F) hat ebensfall ein Haus, welches sie bereits vor der Eheschließung besaß. M. zieht 1999 in das Haus von F. und aus den gemeinsamen Einkommen werden beide Häuser finanziert. M renoviert das Haus von F umfangreich.
Nach der Trennung verschleppt der Rechtanwalt von F sämtliche Verfahren.
Über 2,5 Jahre erfolgt kein nennenswerter Fortschritt der Verfahren, da Anwalt von F entweder auf kein Schreiben von Anwalt von M antwortet oder eventuelle Termine beim Gericht kurzfristig absagt.
Nun hat Anwalt von F ein Zugewinnverfahren angestoßen, bei dem M ein Verzeichnis über sein Vermögen zu Anfang und Ende der Ehe anfertigen soll. Dies hat er recht zeitnah angefertigt. F wurde aufgefordert ebenfalls Angaben zu ihrem Vermögen zu erstellen. Nach nunmehr 8 Monaten liegt nicht eine Zeile von F vor.


Frage : muss M den Wert seines Hauses durch ein Gutachten schätzen lassen und wer bezahlt dieses Gutachten ?

Vielen Dank im Voraus !
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 14:14
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AW: Gutachten

Zitat:
muss M den Wert seines Hauses durch ein Gutachten schätzen lassen und wer bezahlt dieses Gutachten
Ich gehe davon aus, dass kein Ehevertrag geschlossen wurde und die Eheleute im Güterstand der "Zugewinngemeinschaft" leben. In diesem Fall ist es so, dass die Vermögen beider Eheleute grundsätzlich getrennt bleiben, auch während der Ehe. Wenn der Mann also schon vor der Eheschließung Eigentümer des Hauses war, bleibt er das auch danach. Der Wert des Hauses erhöht nicht den sog. Zugewinn. Von daher muss M auch nicht den Wert des Hauses schätzen lassen.

Bei der Berechnung des Zugewinns könnten höchstens die Mieteinnahmen eine Rolle spielen. Da diese das Endvermögen von M erhöht haben.
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