Dies ist eine Diskussion zu Grundstück als Erbe in Ehe geschenkt, Haus gebaut. Folgen bei Tod oder Scheidung. innerhalb des Forums Familienrecht
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| Grundstück als Erbe in Ehe geschenkt, Haus gebaut. Folgen bei Tod oder Scheidung. habe folgendes interessante Gedankenspiel: Annahmen
Was geschieht beim Scheitern der Ehe und Beantragung des Zugewinnausgleichs: 1) Wenn das Baugrundstück im Grundbuch auf EP1 und auf EP2 eingetragen wurde. 2) Wenn das Baugrundstück im Grundbuch nur auf EP1 eingetragen wurde. Welches Erbe steht EP2 nach der gesetzlichen Erbfolge zu? a) Wenn keine Erben 1. Ordnung (Kinder, Abkömmlinge des Erblassers EP1) existieren. b) Wenn Erben 1. Ordnung (Kinder, Abkömmlinge des Erblassers EP1) existieren? Sind folgende Zusammenhänge plausibel? 1a) Baugrundstück ist auf EP1 und EP2 im Grundbuch eingetragen, keine Kinder. Baugrundstück und Haus sind gemeinsamer Zugewinn. Der Wert von Grundstück und Haus steht bei Zugewinnausgleich EP1 und EP2 zu je 50% zu. Im Erbfall werden die 50% von Haus und Grundstück des Erblassers so geteilt, dass EP2 75% davon erhält und die Eltern von EP1 25%. Somit besitzt EP2 insgesamt 87,5%, die Eltern des Erblassers 12,5%. 1b) Baugrundstück ist auf Mann und Frau im Grundbuch eingetragen, Kinder vorhanden. Zugewinnausgleich wie bei 1a. Im Erbfall werden die 50% von Haus und Grundstück des Erblassers so geteilt, dass EP2 50% davon erhält und die Kinder zusammen 50%. Somit besitzt EP2 insgesamt 75%, die Kinder des Erblassers 25%. 2a) Baugrundstück ist nur auf EP1 im Grundbuch eingetragen, keine Kinder. Nur das gebaute Haus ist gemeinsamer Zugewinn. Bei Zugewinnausgleich erhält EP1 den Wert des Grundstücks vollständig, der Wert des Hauses steht EP1 und EP2 zu je 50% zu. Im Erbfall fällt das gesamte Haus und Grundstück in die Erbmasse. Somit erhält EP2 insgesamt 75%, die Eltern des Erblassers 25% davon. 2b) Baugrundstück ist nur auf EP1 im Grundbuch eingetragen, Kinder vorhanden. Zugewinnausgleich wie bei 2a. Im Erbfall fällt das gesamte Haus und Grundstück in die Erbmasse. Somit erhält die Ehefrau insgesamt 50%, die Kinder des Erblassers 50%. Eure Meinung würde mich brennend interessieren. Vielen Dank! |
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| erbfolge, erblasser, grundbuch, haus, zugewinnausgleich |
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