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Grundbuch

Dies ist eine Diskussion zu Grundbuch innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 20:07
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Grundbuch

Hallo,

folgender Fall.

Herr A und Frau B leben in einer Parnterschaft (keine Ehe), haben ein Haus und ein Kind (14).
Nach Jahren trennen sich beide. B. möchte im Haus mit Kind und Eltern als Mieter in Einliegerwohnung wohnen bleiben. Die mtl.Rate für das Haus kann Frau B. mit ihren Eltern aufbringen. Herr A ist in eine Mietwohnung gezogen und möchte das Haus aber auch behalten, kann es aber nicht finanzieren und trägt momentan auch keinen Beitrag zum Kredit bei.
Beide sind zu 50% im Grundbuch und im Kreditvertrag vertreten.
Eine gütliche Einigung ist nicht möglich.

Frage: Hat Frau B eine Möglichkeit Herrn A ohne des Zustimmung aus dem Grundbuch und Kreditvertrag zu "kicken".

Danke schonmal für Antworten!!!

André
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 21:24
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AW: Grundbuch

Zitat:
Zitat von andreatze
Frage: Hat Frau B eine Möglichkeit Herrn A ohne des Zustimmung aus dem Grundbuch und Kreditvertrag zu "kicken".
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung. Dann wird das gesamte Haus versteigert.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 16:44
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AW: Grundbuch

Danke für die Antworten!!

@BeneQ
ist es dem Gläubiger nicht egal wer die Rate zahlt? Ich meine hauptsache die Rate wird bezahlt, von wem sollte dabei doch keine Rolle spielen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 16:57
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AW: Grundbuch

Solange gezahlt wird, kann Zahlender auch der Nikolaus sein; das ist dem Gläubiger egal. Aber sobald die Gefahr besteht, dass irgendwann nicht gezahlt wird (wovon der durchschnittliche nicht nikolausgläubige Gläubiger vernünftigerweise immer ausgeht), ist es dem Gläubiger natürlich wesentlich lieber, auf mehrere Personen zurückgreifen zu können als nur auf eine. Wird also kaum seine Zustimmung geben, es sei denn, A würde plötzlich dauerhaft pflegebedürftig oder für verschollen erklärt.

B wäre völlig dämlich, brav weiter alle Raten abzustottern und damit letztlich A zu bereichern, der ja noch zu 50% Eigentümer ist. Für sie gilt es den Wertverlust bei Verkauf/persönliche Bindung an die Immobilie/Wahrscheinlichkeit einer wieder einsetzenden Zahlungsfähigkeit bzw. -bereitschaft von A abzuwägen. Frage, warum A den Wunsch hätte, weiterhin Miteigentümer einer Immobilie zu bleiben, zu deren anderer Miteigentümerin er eine derart zerrüttete Beziehung hat?
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