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Großeltern

Dies ist eine Diskussion zu Großeltern innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 09.01.2012, 17:58
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Großeltern

Eine Frau hatte eine mit psychisch und körperlicher Gewalt stark geprägte Kindheit. Die Eltern weisen jede Schuld von sich und bezichtigen die Tochter, sich nicht ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend entwickelt zu haben. Sie hätten alles richtig gemacht, die Tochter wäre alleine Schuld an ihren Erfahrungen der Kindheit.

Nach Schulabschluss schrieben die Eltern der Frau vor, welchen Beruf sie zu ergreifen hatte, zahlten keinen Unterhalt. Die Frau musste schliesslich (erfolgreich) klagen. Diese "Schmach" haben die Eltern ihrer Tochter bis heute nicht verzeihen können.

Die Frau brach jeden Kontakt zu ihren Eltern ab, bekam zwei Kinder (jetzt 12 & 13 Jahre). Vor etwa einem Jahr standen die Eltern (im folgenden Großeltern genannt) wieder bei der Tochter (im folgenden Mutter genannt) vor der Tür. Sie brauchten seelische Unterstützung aufgrund eines Selbstmordversuches ihres Sohnes. Die Mutter lies sich darauf ein. hoffte auf ein gutes Verhältnis zwischen den Großeltern und ihren Kindern (die kannten sich bis dato nur als die Kinder auf die Welt kamen).

Da aber die Großeltern die Mutter ständig übergingen (u.a. drohte die Obdachlosigkeit, die Großeltern hätten leicht helfen können, lehnten aber ganz bewusst ab), sich nur zu Geburtstagen und Feiertagen mit Geschenken für die Kinder (die Großeltern sind reich, die Mutter nicht) rührten, sich nicht zu schade waren, die Mutter vor den Enkelkindern immer wieder schlecht darzustellen, brach die Mutter den Kontakt zu den Großeltern wieder ab. Sie erklärte ihnen die Situation und bat, dass die Großeletern sie und die Kinder in Ruhe lassen mögen.

Die Großeltern ignorieren das, beschimpfen die Mutter per Post, schicken den Kindern weiter Geld und Geschenke zu genannten Anlässen oder rufen an.

Haben die Großeltern eine Art "Besitzanspruch" an ihre Enkelkinder?
Dürfen die Großeltern ein Umgangsrecht verlangen/einklagen?
Darf die Mutter das Umgangsrecht verweigern, notfalls gerichtlich durchsetzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 19:13
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AW: Großeltern

Guck mal hier rein:

http://www.jugendaemter.com/index.ph...-durchsetzung/

da steht eigentlich alles Wesentliche drin.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 19:32
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AW: Großeltern

Zitat:
Haben die Großeltern eine Art "Besitzanspruch" an ihre Enkelkinder?
einen besitzanspruch natürlich nicht. sie können aber unter bestimmten umständen ein umgangsrecht mit den kindern (siehe § 1685 bgb).

das haben sie allerdings nicht einfach per großelternstatus, sondern hängt in erster linie davon ab, ob überhaupt eine bindung zwischen kindern und großeltern beseht. da wäre sicher die frage: wie lange hat der kontakt zwischen großeltern und kindern bestanden und in welchem umfang.

Zitat:
Darf die Mutter das Umgangsrecht verweigern, notfalls gerichtlich durchsetzen?
ja. die sorgeberechtigten (in diesem fall wohl die mutter) hat das recht dem ungang der kinder zu bestimmen. dh. sie kann anderen den umgang und damit jede kontaktaufnahme untersagen (siehe § 1632 (2) bgb. sie kann beim familiengericht dazu einen antrag stellen, der es dann den betroffenen bei strafandrohung untersagt.


edit: ah, der link ist natürlich noch besser, hatte ich zu spät gesehen.
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Alt 09.01.2012, 20:51
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AW: Großeltern

Zitat:
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da wäre sicher die frage: wie lange hat der kontakt zwischen großeltern und kindern bestanden und in welchem umfang.
Der Kontakt bestand aus : Anwesend sein während der Taufzeremonie (also 2x 45 Min.), 1x Eisessen, 2x Ausflug insgesamt. Ansonsten herrschte ausser von etwa 10 Anrufen, die die Mutter bei den Großeltern tätigte, keinerlei Kontaktbedarf von Seiten der Großeltern oder der Kinder (die natürlich Geschenke und Geld immer gerne nehmen). Massiv wurde die Belästigung und Nötigung der Mutter durch Bestechen der Kinder erst nach dem letzten Kontaktabbruch.
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