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Grenze ab wann Unterhalt gezahlt werden muss

Dies ist eine Diskussion zu Grenze ab wann Unterhalt gezahlt werden muss innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 02.09.2009, 12:44
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Grenze ab wann Unterhalt gezahlt werden muss

Grenze ab wann Unterhalt gezahlt werden muss
Hallo,

mal angenommen Person A und Person B sind verheiratet. Beide Personen kommen zu der Entscheidung, dass die Ehe zerrütet ist und sie wollen sich scheiden lassen. Beide Personen wollen die Scheidung gemeinsam einreichen und seien sich über alles weitere einig.

Person B verdient mal angenommen die Hälfte von Person A. Person B möchte auch nach der Scheidung keinen Unterhalt, da sie sich gut selbst versorgen kann und auch nichts mehr von Person A haben möchte.

Wie hoch liegt die Verdienstgrenze, dass Person B auch laut Gesetz keinen Unterhalt bekommen muss? Kann Person B immer die Unterhaltszahlung als eigentlich Unterhaltsberechtigte ablehnen / ausschlagen?
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Alt 02.09.2009, 13:08
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AW: Grenze ab wann Unterhalt gezahlt werden muss

Zitat:
Wie hoch liegt die Verdienstgrenze, dass Person B auch laut Gesetz keinen Unterhalt bekommen muss?
Da gibt es beim U-Berechtigten keine Grenzen, sofern der U-Verpflichtete genug über seinen Selbstbehalt verdient, werden 3/7 der Differenz beider Einkommen ausgeglichen.

Will man/frau das nicht, empfiehlt sich auf jeden Fall ein Ehevertrag (ja, den kann man auch jetzt noch abschliessen) mit gegenseitigem Unterhaltsverzicht, allerdings ist dieser nur gültig, wenn der U-Berechtigte nicht zum Sozialfall wird dadurch.
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Alt 02.09.2009, 14:42
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AW: Grenze ab wann Unterhalt gezahlt werden muss

Aber im Gesetz steht doch vermutlich so etwas wie, wenn der U-Berechtigte sich aus seinen Einkünften / Vermögen selbst unterhalten kann, dann kann Person B keinen Unterhalt verlangen.

Ist diese Annahme nachvollziehbar?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 08:55
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AW: Grenze ab wann Unterhalt gezahlt werden muss

Zitat:
Zitat von bjoern_koeln
Aber im Gesetz steht doch vermutlich so etwas wie, wenn der U-Berechtigte sich aus seinen Einkünften / Vermögen selbst unterhalten kann, dann kann Person B keinen Unterhalt verlangen.
Wenn einer aber das Doppelte des anderen verdient und das schon während der Ehe so war, so ist zunächst mal dieser Mehrverdienst auszugleichen. Das gilt mind. für das Trennungsjahr - deswegen Ehevertrag!
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