Dies ist eine Diskussion zu Gewohnheitsrecht bei Unterhaltszahlung innerhalb des Forums Familienrecht
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| Gewohnheitsrecht bei Unterhaltszahlung |
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| AW: Gewohnheitsrecht bei Unterhaltszahlung Hallo, ich habe wirklich keine Ahnung, aber die Frage, die sich mir aufdrängt, wäre dann eine Änderung der Zahlung bei Änderung der Leistungsfähigkeit, zumindest nach unten, nicht generell unmöglich? In sofern würde ich jetzt einfach behaupten, ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Aber sicher bin ich natürlich nicht. Wäre nur zu schade (wg. des Wohls des Kindes) wenn man gezwungen wäre, das Minimum zu bezahlen, um nicht Gefahr zu laufen immer zu mehr "verdonnert" zu werden, als man eigendlich müßte. Vielleicht weiß ja jemand hier mehr (juristisch) darüber Gruß Huutsch |
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