Dies ist eine Diskussion zu Gerechtfertigte Unterhaltungszahlung? innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gerechtfertigte Unterhaltungszahlung? Nun vergleichen wir mal das Gesamtbudget von beiden Familien. Familie A: Mann 1950 Euro Frau 400 Euro Kind 184 Euro (Kindergeld) Gesamteinkommen im Monat 2534 Euro. Der Mann soll aber Unterhaltung 309 Euro für sein Kind aus erster Ehe zahlen (laut Düsseldorfer Tabelle). Somit bleiben nur noch 2225 Euro übrig. Familie B: Mann 1600 Euro Frau 600 Euro Kind 184 Euro (Kindergeld) Gesamteinkommen im Monat 2384 Euro. Plus 309 Euro von Familie A ergeben 2693 Euro. Obwohl Familie A „fleißiger“ ist und mehr Einkommen hat, ist die im Endeffekt benachteiligt und hat weniger Familienbudget als Familie B. Wo ist hier die Gerechtigkeit? Ist überhaupt die Düsseldorfer Tabelle noch Zeitgemäß und Familienfreundlich? |
| |||
| AW: Gerechtfertigte Unterhaltungszahlung? Zitat:
Familienfreundlich? Denkt der Mann hier in diesem Beispiel denn, das der neue Mann der Frau sich um SEIN Kind kümmern soll? Der leibliche Vater ist hier zuständig. Nach der Logik hier, meint er, der neue Mann verdient gut, soll er doch für mein Kind bezahlen, oder wie ist das zu verstehen? Das Einkommen der Frau ist ja doch sehr, sehr gering und reicht sicher nicht für zwei Personen und Kinder sind nicht billig, wenn man ihnen viel ermöglichen möchte und da meine ich jetzt nicht so Sachen wie X-Box und Co
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Gerechtfertigte Unterhaltungszahlung? Zitat:
Für eigenes Kind soll der Vater selbst sorgen. Es kommt nur drauf an wie hoch die Summe sein darf. Die Düsseldorfer Tabelle ist ne sehr gute Richtlinie, keine Frage, aber die ist nicht auf spätere Familiengründungen optimiert. Denn in Familie A wird mit Sicherheit mehr Stress dadurch geben. Der Mann aus Familie B hat doch die Frau mit Kind so akzeptiert und ne gemeinsame Familie gegründet. Wird auch gewollt oder ungewollt ein Kind Miterziehen und um eigene Familie sich kümmern. Über ein Jahr gesehen hat das Kind fast 6000 Euro nur aus Unterhaltszahlungen und Kindergeldern. Je nach Alter kann allein das schon gut ausreichen. Aber die Frau soll doch auch finanziell aufkommen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gerechtfertigte Maklerprovision? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 23.10.2011 00:27 |
| §249 - Der gerechtfertigte Raub | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 12.10.2009 11:41 |
| GEZ, gerechtfertigte Schuld? | Medienrecht und Presserecht | 19.09.2009 23:45 |
| Gerechtfertigte Mahnkosten / Kündigung !? | Internetrecht | 31.03.2008 12:20 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios