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Gerechtfertigte Unterhaltungszahlung?

Dies ist eine Diskussion zu Gerechtfertigte Unterhaltungszahlung? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 08.02.2012, 08:34
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Gerechtfertigte Unterhaltungszahlung?

Mal angenommen fällt eine Ehe auseinander mit einem Kind und Jahre später gründet man neue Familien.
Nun vergleichen wir mal das Gesamtbudget von beiden Familien.
Familie A:
Mann 1950 Euro
Frau 400 Euro
Kind 184 Euro (Kindergeld)
Gesamteinkommen im Monat 2534 Euro.
Der Mann soll aber Unterhaltung 309 Euro für sein Kind aus erster Ehe zahlen (laut Düsseldorfer Tabelle). Somit bleiben nur noch 2225 Euro übrig.

Familie B:
Mann 1600 Euro
Frau 600 Euro
Kind 184 Euro (Kindergeld)
Gesamteinkommen im Monat 2384 Euro.
Plus 309 Euro von Familie A ergeben 2693 Euro.

Obwohl Familie A „fleißiger“ ist und mehr Einkommen hat, ist die im Endeffekt benachteiligt und hat weniger Familienbudget als Familie B.

Wo ist hier die Gerechtigkeit? Ist überhaupt die Düsseldorfer Tabelle noch Zeitgemäß und Familienfreundlich?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 08:57
V.I.P.
 
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AW: Gerechtfertigte Unterhaltungszahlung?

Zitat:
Zitat von Projekt-5 Beitrag anzeigen
Ist überhaupt die Düsseldorfer Tabelle noch Zeitgemäß und Familienfreundlich?
Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig überarbeitet, ist somit also sehr zeitgemäß!
Familienfreundlich? Denkt der Mann hier in diesem Beispiel denn, das der neue Mann der Frau sich um SEIN Kind kümmern soll? Der leibliche Vater ist hier zuständig. Nach der Logik hier, meint er, der neue Mann verdient gut, soll er doch für mein Kind bezahlen, oder wie ist das zu verstehen? Das Einkommen der Frau ist ja doch sehr, sehr gering und reicht sicher nicht für zwei Personen und Kinder sind nicht billig, wenn man ihnen viel ermöglichen möchte und da meine ich jetzt nicht so Sachen wie X-Box und Co
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 10:17
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AW: Gerechtfertigte Unterhaltungszahlung?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Nach der Logik hier, meint er, der neue Mann verdient gut, soll er doch für mein Kind bezahlen, oder wie ist das zu verstehen?
Nicht ganz so.
Für eigenes Kind soll der Vater selbst sorgen. Es kommt nur drauf an wie hoch die Summe sein darf.
Die Düsseldorfer Tabelle ist ne sehr gute Richtlinie, keine Frage, aber die ist nicht auf spätere Familiengründungen optimiert. Denn in Familie A wird mit Sicherheit mehr Stress dadurch geben.
Der Mann aus Familie B hat doch die Frau mit Kind so akzeptiert und ne gemeinsame Familie gegründet. Wird auch gewollt oder ungewollt ein Kind Miterziehen und um eigene Familie sich kümmern.
Über ein Jahr gesehen hat das Kind fast 6000 Euro nur aus Unterhaltszahlungen und Kindergeldern. Je nach Alter kann allein das schon gut ausreichen. Aber die Frau soll doch auch finanziell aufkommen.
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