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Gemeinsames Sorgerecht nachträglich??

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsames Sorgerecht nachträglich?? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 16.01.2005, 09:40
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Gemeinsames Sorgerecht nachträglich??

Hallo, folgender Sachverhalt:

Sohn S (17) ist anfang letzter Woche zu F gezogen, vereinbarung wurde von der Mutter und ihm beim Jugendamt ausgehandelt. Leider wurde vergessen das der Junge auch Unterhalt von ihr zu bekommen hat.

Nun meine Frage, da Sohn S nooch nicht volljährig ist und F ich mit der KM kein geminsames Sorgerecht habe ist es unmöglich Unterhalt von ihr zu bekommen wenn sie nicht zahlen will (und sie will nicht). Kann F, wenn Sohn S zustimmt das gemeinsame Sorgerecht noch bekommen???

Ist die Zustimmung der Kindesmutter erforderlich?

Wie lange dauert so ein Verfahren????
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Alt 16.01.2005, 22:40
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AW: Gemeinsames Sorgerecht nachträglich??

Nach 1672 Abs. 1 S 2 ist dem Antrag auf (gemeinsame) elterliche Sorge auch ohne Zustimmung der Mutter stattzugeben, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Wie lang so ein Prozess dauert kann ich leider nicht sagen. Aber beim Familiengericht herscht Anwaltszwang, dieser wird dann wohl auch die Situation und Prozessdauer einschätzen können.
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