Dies ist eine Diskussion zu gemeinsames Sorgerecht innerhalb des Forums Familienrecht
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| gemeinsames Sorgerecht Person K ist 16 und Schwanger, Kindesvater C ist 18, beide wollten das gemeinsame Sorgerecht aber Mutter von Person K sagt nein, weil K noch minderjährig ist. Vater C erkennt Vaterschaft an. Mutter von K übernimmt die Vormundschaft von Baby D. Jetzt haben sich K und C getrennt, D ist 2 Monate alt. Kann Vater C trotzdem das halbe Sorgerecht beantragen? Da C noch keine Ausbildung gefunden hat bekommt er ALG II, er hat eine eigene Wohnung, ist ALG II bei so etwas relevant? C kann Baby D besuchen, wenn K guter Laune ist. Sollte man eventuell Besuchsrecht/Umgangsrecht schon vom Jugendamt klären lassen? |
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| AW: gemeinsames Sorgerecht Ich würde eine Umgangsregelung beim Familiengericht beantragen. Das Jugendamt kann nur beraten oder vermitteln, nichts entscheiden.
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| AW: gemeinsames Sorgerecht Zitat:
Zitat:
c kann sich zunächst jedenfalls ans jugendamt wenden, die können beraten, was sinnvoll sein kann. in allen größeren städten gibt es aber auch familienberatungsstellen, wo er hingehen und sich beraten lassen kann. fällt mir zb. profamilia ein. die helfen besonders auch jungen eltern. |
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| AW: gemeinsames Sorgerecht Zitat:
Eine Beratung aller Parteinen beim Jugendamt ist anzuraten. Nur wenn diese Beratung fruchtlos ist, dann sollte man das Umgangsrecht einklagen. Gruß Pro |
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| AW: gemeinsames Sorgerecht Du hast wohl die letzte Entscheidung des EU-Gerichtshofes nicht mitbekommen ![]() Natürlich kann ein Vater jetzt auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wenn die Mutter dagegen ist, dann geht es vor´s Familiengericht und das entscheidet. Wenn es keine Gründe geben, die dem Kindeswohl entgegen stehen, dann sind seine Chancen sehr gut, dass gemeinsame Sorgerecht auch zu bekommen. Er sollte sich nur Gedanken machen, ob das wirklich Sinn macht! Er muss dann für alle wichtigen Entscheidungen mit seiner Unterschrift zur Verfügung stehen. Verstehen er und die Kindsmutter sich so gut, dass sie wirklich zum Wohle des Kindes entscheiden können? Es sollte nichts blockiert werden, nur weil man sich nicht mehr mag. Ein sorgeberechtigter Vater kann das schon, in dem er einfach seine Unterschrift nicht gibt. Hat er wirklich vor bis zur Volljährigkeit für sein Kind, vor Ort, da zu sein? Desweiteren, aber das ist nur meine persönliche Meinung: Ich würde dem Vater empfehlen sich einen Job zu suchen, Geld zu verdienen und UNTERHALT zu bezahlen. Man hat als Vater nicht nur Rechte, es gibt auch Pflichten, die fallen aber nur zu gerne unter den Tisch!
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| AW: gemeinsames Sorgerecht Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: gemeinsames Sorgerecht Zitat:
Und ja, die Entscheidung ist bekloppt, weil sie zu wischiwaschi ist!
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| AW: gemeinsames Sorgerecht Zitat:
![]() Gruß Pro |
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| AW: gemeinsames Sorgerecht Zitat:
![]() oder schwerwiegende Gründe GEGEN das gemeinsame Sorgerecht sprechen
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| AW: gemeinsames Sorgerecht Zitat:
Jetzt sind Sie dran. ![]() Gruß Pro |
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