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Gemeinsame Schulden

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsame Schulden innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 04:26
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Gemeinsame Schulden

Hallo zusammen,

angenommen folgender fiktiver Fall tritt ein :

Mann lebt mit Frau zusammen. Beide haben ein 3 jähriges Kind zusammen und sind nicht verheiratet, leben seit 4 Jahren zusammen.
Die Frau hat noch ein 14 Jähriges Kind aus einer vorherigen Beziehung.
Gemeinsam sind Schulden aufgelaufen durch Mietrückstände und Nebenkosten (die Wohnung läuft auf den Namen der Frau).

Kann die Frau den Mann rechtlich belangen die Hälfte der Schulden zu tragen wenn dieser auszieht ?


Ich hoffe es kann jemand helfen......
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 20:37
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AW: Gemeinsame Schulden

Kann denn keiner helfen :-(
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 21:07
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AW: Gemeinsame Schulden

Zitat:
Zitat von rockbird Beitrag anzeigen
Gemeinsam sind Schulden aufgelaufen durch Mietrückstände und Nebenkosten (die Wohnung läuft auf den Namen der Frau).

Kann die Frau den Mann rechtlich belangen die Hälfte der Schulden zu tragen wenn dieser auszieht ?
Mit dem Auszug werden die gemeinsamen Schulden sicher nicht kompensiert.

Mal abgesehen von der moralischen Verpflichtung kann die Frau unter Beweisantritt natürlich die anteilig aufgelaufenen Schulden zivilrechtlich geltend machen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 22:05
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AW: Gemeinsame Schulden

Wie sollte die Frau dieses denn zivilrechtlich geltend machen ? (Der moralische Standpunkt ist natürlich klar). Denn Stromversorger, Mietvertrag läuft doch alles auf sie ?!
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  #5 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 22:21
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AW: Gemeinsame Schulden

Falls sie verheiratet waren, liefe der Ausgleich familienrechtlich, sonst über Gesellschaftsrecht bzw. § 426 BGB, den sogenannten Gesamtschuldnerausgleich des Innenverhältnisses zwischen Mann und Frau. Ob sie aber dann die MIthaftung darlegen und nachweisen kann, ist eine andere Frage. Falls er sich jemals am Ausgleich der Mietforderungen oder Stromkosten beteilt hat, gibt es bei ansatzweise sauberer Buchhaltung hierüber Belege. Etwa der Kontoführenden Bank.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 17.08.2011, 23:22
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AW: Gemeinsame Schulden

Nehmen wir mal an die beiden waren nicht verheiratet. Die Frau war die ganze Zeit nicht arbeiten da das Kind noch keinen Kindergartenplatz hatte. Somit war der Mann die ganze Zeit arbeiten und hat für alles bezahlt. Trotzdem sind Schulden (z.b. Nebenkosten) aufgelaufen und das Sparbuch der 14jährigen wurde mit 4000,-€ aufgelöst weil der Mann im ersten der 3 Jahre arbeitslos war.
Wie sieht´s DANN aus ?
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