Dies ist eine Diskussion zu Geliehenes Geld in Partnerschaft innerhalb des Forums Familienrecht
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| Geliehenes Geld in Partnerschaft Nun will Herr A nach der Trennung das Geld von Frau B zurück, Frau B jedoch weigert sich, meint Herr A solle ihr das erst einmal beweisen. Herr A hat als beweis: 1. Kontoauszug von Frau B wo steht Zahlungseingang 1500€ von Herr A am 01.01.2010 Überweisung von 1480€ am 02.01.2010 an Gläubiger. 2. SMS verlauf wo Herr A Frau B auf das geliehene Geld anspricht und Frau B zugibt es erhalten zu haben. 3. Mailbox-Anruf wo Frau B sagt "Herr A solle ihr erst einmal beweisen das er ihr das Geld geliehen hat. Die Fragen: 1. Wie stehen die Chancen für Herr A? 2. Anwalt kann sich Herr A eigentlich nicht leisten, würde er definitiv wissen das er den Fall gewinnt, würde er jedoch von seinen Eltern finanziell unterstützt werden um den Anwalt zu bezahlen. 3. Wenn Herr A vor Gericht gewinnt, Frau B jedoch nicht zahlungsfähig ist, wer Zahlt den Anwalt von Herr A und die Gerichtskosten? |
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| AW: Geliehenes Geld in Partnerschaft Zitat:
Herr A kann m.E. die 1.500€ als "Lehrgeld" abschreiben und sollte künftig immer einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, wenn er Geld leiht - aber das weiß er inzwischen wohl selbst. |
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| AW: Geliehenes Geld in Partnerschaft Zitat:
![]() Jemand sagte Herr A er solle ein Darlehen Kündigungsschreiben Frau B aufsetzen mit einer Zahlungsfrist von 3 Monaten. Die Richter wissen, das man Beträge im vierstelligen Bereich nicht einfach so verschenkt. |
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| AW: Geliehenes Geld in Partnerschaft Meine Antwort bezog sich nur auf die dritte Frage und ist daher m.E. doch richtig?! Nachdem die Gefahr besteht, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, hilft Herrn A kein Titel dieser Welt etwas, wenn nichts zu holen ist.... Ansonsten hat der TE sich die Antwort ohnehin schon selbst gegeben. Es liegt nun an Herrn A, ob er das Risiko eingehen will, zwar einen vollstreckbaren Titel zu haben aber nie vollstrecken zu können - was dann lediglich mit weiteren Kosten verbunden wäre. |
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