Dies ist eine Diskussion zu Geldgeschenk der Eltern innerhalb des Forums Familienrecht
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| folgender Sachverhalt: A u.B sind insgesammt 23,5 Jahre verheiratet. Nach Nach 7 Jahren Ehe erwerben sie gemeinsam ein Haus, im Grundbuch und auch sonst auf Eheleute eingetragen. Finanzierung verteilt auf 2 Banken mit jeweils gleichberechtigten , sogenannten und oder Konto- 6 Jahre danach erhält A von seinen Eltern in bar eine Summe x wovon auch B von den Eltern A informiert wurde mit der Aussage, dass dieses Geld zur Sondertilgung bzw. wenn möglich zur Umfinanzierung auf eine Bank dienen soll, damit ihr schneller schuldenfrei seid. Die Umfinanzieung bzw.Sondertilgung war aber zu diesem Zeitpunkt nicht möglich seitens der Hypothekenbank. Das Geld wurde daraufhin in der Art festgelegt, dass mit Ablauf des Hyp-Vertrag ( 4Jahre später), der anfangs von denEltern bestimmte Verwendungszweck erfüllt wurde. Fast 7 jahre später zieht B aus dem gemeinsamen Haus aus. FRAGE: Ist die Schenkung zweckgebunden, eine ehebedingte Zuwendung oder eine unbenannte Zuwendung? Was wird wem ins AV gerechnet? Hoffe ich finde hier eine Antwort. Liebe Grüsse |
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