Dies ist eine Diskussion zu Gehaltspfändung trotz Unterhaltszahlung möglich? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Gehaltspfändung trotz Unterhaltszahlung möglich? folgender fiktiver Fall: im Scheidungstermin wird sich auf einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 900 Euro geeinigt - dieser entsprach dem zu dem Zeitpunkt aktuellen Trennungsunterhalt und entsprach gleichzeitig in etwa dem frei verfügbaren Haushaltseinkommen der vormals 4köpfigen Familie (nach Abzug der Kosten für die Hausfinanzierung, die der Vermögensbildung diente). Der Auszug aus der gemeinsamen Immobilie (Wegfall Mietvorteil) und der Verkauf der gemeinsame Immobilie (Wegfall Finanzierungskosten, die der Unterhaltspflichtige voll getragen hat)haben aus Sicht der Unterhaltsberechtigten den Anspruch auf den Unterhalt verändert - und zwar in dem Maße, in dem vorher der Trennungsunterhalt angepasst worden wäre. Der Unterhaltspflichtige überweist zwar die jeweils geforderten höheren Beträge, legt aber auch nach mehrmaliger Aufforderung keinen geänderten Titel vor. Nach einem Jahr erhält die Unterhaltsberechtigte die Information, dass der Unterhaltsbeitrag wieder auf die ursprünglich im Scheidungsurteil vereinbarten 900 Euro gekürzt wird. Aus eurer Einschätzung heraus - muss sie klagen (Titel auf den höheren geforderten Betrag?) oder kann sie eine Gehaltspfändung beantragen mit der Begründung, der im Urteil festgelegte Betrag wäre aus ihrer Sicht dynamisch? Wer überprüft eigentlich, ob eine Pfändung "rechtens" ist? Bin sehr gespannt und sende allen herzliche Grüße! Ulrike |
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| AW: Gehaltspfändung trotz Unterhaltszahlung möglich? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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