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Gebühren beim Notar für Ehevertrag

Dies ist eine Diskussion zu Gebühren beim Notar für Ehevertrag innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 22.05.2008, 16:21
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Gebühren beim Notar für Ehevertrag

Hallo,
wenn ein Paar einen Ehevertrag schließen möchte, richtet sich die Gebühr für diesen nach dem Vermögen abzgl. der Schulden. Dafür benötigt der Notar den aktuellen Grundbuchauszug.......

Im Grundbuch stehen die Belastungen, die evtl. auf einem Haus bestehen.
Jedoch steht im Grundbuch die eingetragene Grundschuld der Bank, die allerdings nicht aktuell ist, weil davon ja monatlich Raten bezahlt werden.

Wo nach richtet sich also der Notar?

Genau nach der Zahl die im Grundbuch eingetragen ist?

Vielen Dank
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Alt 22.05.2008, 19:25
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AW: Gebühren beim Notar für Ehevertrag

Der Wert für die Beurkundung eines Ehevertrages richtet sich nach dem Vermögen (Aktiva minus Passiva). Es genügt, dem Notar einen ungefähren Betrag zu nennen. Der Notar prüft die Angaben nicht nach, insbesondere muss kein GB-Auszug vorgelegt werden. Falls sich nachträglich herausstellen sollte, dass die Parteien einen falschen Wert angegeben haben, können die Kosten nacherhoben werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 19:30
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AW: Gebühren beim Notar für Ehevertrag

Zitat:
Zitat von CruNCC
Der Wert für die Beurkundung eines Ehevertrages richtet sich nach dem Vermögen (Aktiva minus Passiva). Es genügt, dem Notar einen ungefähren Betrag zu nennen. Der Notar prüft die Angaben nicht nach, insbesondere muss kein GB-Auszug vorgelegt werden. Falls sich nachträglich herausstellen sollte, dass die Parteien einen falschen Wert angegeben haben, können die Kosten nacherhoben werden.
Die Tabelle nach der der Notar die Gebühren bestimmt, z.B. bei Vermögen 50000 ca 550 Eur Beurkundungsgebühr, ist diese bei jedem Notar gleich, in jeder Stadt? Bundesland?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 20:37
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AW: Gebühren beim Notar für Ehevertrag

Zitat:
Zitat von Hokulea2
Die Tabelle nach der der Notar die Gebühren bestimmt, z.B. bei Vermögen 50000 ca 550 Eur Beurkundungsgebühr, ist diese bei jedem Notar gleich, in jeder Stadt? Bundesland?
Diese Gebührentabelle im Anhang zur Kostenordnung gilt bundesweit.

Wo haben Sie denn diesen Wert her? Bei einem Vermögen von EUR 50.000,-- wird eine 2/1 Gebühr = EUR 264,-- fällig.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 20:57
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AW: Gebühren beim Notar für Ehevertrag

Zitat:
Zitat von CruNCC
Diese Gebührentabelle im Anhang zur Kostenordnung gilt bundesweit.

Wo haben Sie denn diesen Wert her? Bei einem Vermögen von EUR 50.000,-- wird eine 2/1 Gebühr = EUR 264,-- fällig.
In einen Infoprospekt bzgl. Ehevertrag steht: bei einem Vermögen von 25.000Euro kostet der Ehevertrag rund 200 Eur0.
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