Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Friede, Freude, Eierkuchen?

Dies ist eine Diskussion zu Friede, Freude, Eierkuchen? innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 19:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Albena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Friede, Freude, Eierkuchen?

Mutter Deutsche, Vater EU-Ausländer (nicht leistungsfähig) mit gemeinsamen Kind wollen in Deutschland zusammenziehen.

In der Vergangenheit Beistandschaft durch Jugendamt und vollständige Ausschöpfung des Unterhaltsvorschusses.

Was passiert mit bereits gezahlten Unterhaltsvorschuss? Bleibt dieser als Schulden bis zur Leistungsfähigkeit bestehen?

Kann Aufenthalt in D wegen Unterhaltsschulden abgelehnt werden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 10:17
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2007
Ort: München
Beiträge: 169
100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (169 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Friede, Freude, Eierkuchen?

Hallo,

die Frage dürfte sein, ob die angebliche Leistungsunfähigkeit von der UVG-Stelle festgestellt bzw. anerkannt wurde oder nicht? Wenn nicht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Rückzahlung des (gesamten) Unterhaltsvorschusses einzufordern und diese Ansprüche gegebenenfalls auch zu titulieren. Aus einem solchen Titel könnte dann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Allerdings verjähren UVG-Rückzahlungsforderungen in der Regel innerhalb von 3 Jahren. Wenn diese von der UVG-Stelle nicht entsprechend tituliert wurden, könnte insofern eine "Abwehr" solcher Forderungen möglich sein.

Das Vorliegen von "Unterhaltsschulden" stellt keinen Grund für eine Versagung des Zuzugs eines EU-Ausländers dar. Die Freizügigkeitsregelung enthält keinen entsprechenden Versagungsgrund, nur weil (ursprünglich) zivilrechtliche Ansprüche nicht beglichen wurden.

Ciao
Errato
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
unterhalt ausland außergewöhnliche belastung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Freude über Bleibezusage Nachrichten: Wissenschaft 01.02.2010 14:00
Geteilte Freude ist doppelte Freude Nachrichten: Wissenschaft 20.10.2009 17:00
"Gerechter Friede" angesichts des Terrors? Nachrichten: Wissenschaft 03.03.2007 21:00
Ein Museum mit Grund zur Freude Nachrichten: Wissenschaft 09.01.2007 15:00
Der versäumte Friede? Nachrichten: Wissenschaft 01.07.2005 15:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN