Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Düsseldorfer Tabelle. innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Frage zur Düsseldorfer Tabelle. Laut D-dorfer Tabelle stünde dem 2jährigen Kind eines Mannes mit 1700 Euro netto/Monat 293 Euro Unterhalt zu. Im Anhang gibts noch ne Tabelle mit Zahlbeträgen, die sich nach Abzug des Kindergeldes ergeben. Da steht was von 216 Euro. Daraus ergeben sich bei mir 2 Fragen: Muss der Mann nur 216 Euro überweisen, weil die Mutter ja das Kindergeld bekommt? Warum wrid bei Minderjährigen das halbe, bei Volljährigen das ganze Kindergeld angerechnet? Vielen Dank schon mal! |
| |||
| AW: Frage zur Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
Zitat:
LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Frage zur Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
Und ich erkläre lang und breit
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Frage zur Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Frage zur Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
![]() So gesehen hast Du natürlich recht!
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Frage zur Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
Bei einer geringeren oder größeren Zahl von Unterhaltsberechtigten ist in der Regel um eine Stufe herauf- oder herabzustufen, nicht um zwei. Außerdem gilt: Erreicht das den Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller Unterhaltslasten verbleibende Einkommen nicht den für die Tabellengruppe ausgewiesenen Bedarfskontrollbetrag, so kann soweit herabgestuft werden, dass dem Unterhaltsschuldner der entsprechende Kontrollbetrag verbleibt. |
| |||
| AW: Frage zur Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
War das nicht bisher immer so???Aber egal - die gesamte DüTab ist Kann-Bestimmung, kein Gesetz - ergo kann es sein, dass der Vater mehr oder weniger zahlen muss - je nach Einzelfall.. In den Anmerkungen der DüTab steht auch nur "Zu- oder Abschläge" und nicht deren Höhe, deshalb sind diese Zahlen allesamt mit Vorsicht zu genießen.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Frage zur Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
Der Mann hat nur das eine Kind, war und ist nie verheiratet gewesen. Alle seine Freundinnen und Exfreundinnen arbeiten und verdienen selbst genug Geld. Der Mann läuft also nicht Gefahr, den Bedarfskontrollbetrag zu unterschreiten. Er und die Mutter haben ein guten Verhältnis, vertrauen sich und handeln alles am Küchentisch selbst aus. Dass die DüTab keinen Gesetztescharakter hat, sondern nur eine Empfehlung ist, wissen die beiden. Darum noch 2 weitere Fragen: Warum wird der Unterhalt evtl 1 oder 2 Stufen rauf oder runtergesetzt, also so getan, als ob der Mann weniger oder mehr verdiene? Wird das Kindergeld in der Praxis immer angerechnet? |
| |||
| AW: Frage zur Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
wenn er "nur" für das Kind aufkommen muss, hat er mehr Netto übrig und darum kann das Kind vom erhöhten Netto profitieren (in umgekehrter Richtung genauso). Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Düsseldorfer Tabelle | Wiki | 06.05.2010 12:12 |
| Unterhalt und düsseldorfer Tabelle | Familienrecht | 19.03.2010 11:10 |
| Düsseldorfer Tabelle Spalte 11 | Familienrecht | 11.10.2009 17:58 |
| Düsseldorfer Tabelle - wie lesen? | Familienrecht | 06.10.2008 17:14 |
| Düsseldorfer Tabelle | Familienrecht | 11.01.2008 13:10 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios