Dies ist eine Diskussion zu Frage Unterhaltstitel Hat Unterhaltspflichtiger auch Rechte innerhalb des Forums Familienrecht
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| hier ein fiktiver Fall: verzweifelte Ehefrau: ihr Mann hat 8jährigen Sohn mit einer anderen Frau "Frau XX", wobei sie nicht verheiratet waren. 2006 wurde gerichtlich Unterhaltstitel festgelegt. Nun will Frau XX eine Neuberechnung per Anwalt einfordern. Welche Rechte hat der Mann? Er hat nun geheiratet und hat erneut ein Kind! Wie oft kann es Neuberechnungen geben? Ist der Unterhaltstitel - damals ohne Ehefrau und neuem Kind noch gültig? Kann dies nur über Gericht geändert werden? Fall: Mann nimmt Umgang regelmäßig war, fährt über die vereinbarte Zeit mit Kind in Urlaub; kauft Sachen (Hosen, T-Shirt, Schuhe), fährt einfach Fahrt 150km, um Kind abzuholen und zu bringen und nun nervt Frau XX einfach - hat man gar keine Rechte???? Wer kann dazu was sagen? DANKE |
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| AW: Frage Unterhaltstitel Hat Unterhaltspflichtiger auch Rechte Zitat:
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| AW: Frage Unterhaltstitel Hat Unterhaltspflichtiger auch Rechte Zitat:
Zum Titel neu berechnen lassen, bzw. den Unterhalt: Wenn sich die Verhältnisse verändert haben, dann kann man natürlich den Titel neu berechnen lassen. Vielleicht muss er ja hinterher weniger zahlen, weil er jetzt ja zwei Kinder hat. Die Ehefrau würde ich jetzt mal grundsätzlich nicht anrechnen. Was hat das erste Kind schließlich mit der zweiten Frau zu tun?
__________________ Zitat:
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| unterhalt - titel - recht - vater |
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