
01.07.2011, 10:32
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| Junior Mitglied | | Registriert seit: Aug 2006
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Familienmithilfepflicht Büroarbeiten Angenommen, im Zuge einer steuerlichen Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses streiten sich Parteien darüber, in welchem Umfang die Ehegattin aufgrund eherechtlicher Verpflichtungen verpflichtet ist, zum Familienunterhalt beizutragen, also z.B. unentgeltlich bzw. teilentgeltlich Büroarbeiten für den Ehemann zu verrichten. Welche gesetzlichen Vorschriften sind maßgeblich, aus denen eine eherechtlich veranlasste Verpflichtung abgeleitet werden kann ? |