Dies ist eine Diskussion zu Familiengericht innerhalb des Forums Familienrecht
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| Familiengericht grundlegende Frage ... denke ich mal, weil bei normalen Menschenverstand ist sowas vom DÄmmlichkeit und Dummheit begründet. Mutter A Vater B gemeinsames Kind, gemeinsame Sorge, 9 JAhre Großeltern ... Eltern von Mutter GA (beide 80jährig) Kind lebt in der Grundsache bei GA ....Monatsschnitt 8 Tage Vater, Restzeit komplett GA, aller paar Monate mal bei A. VOr dem Verfahren im Mai 07 ...Kind 2 Wochen vorher in den Haushalt A intergriert und dahingehend "bearbeitet" und unter Druck gesetzt, wenn du ggü. der Verfahrenspflegerin was andres erklärst, ausser du lebst bei A und bist nur manchmal bei GA wirst du weggenommen und darfst mich (A) nicht mehr sehen. Ergo ggü. Verfahrenspflegerin logisch die Aussage, lebe jetzt bei A und bin nur manchaml bei GA. Sicher wurde die eingeschüchtertheit des Kindes ggü. B erkannt ... aber nicht wirklich realisiert. 2 Wochen nach dem gefallenen Urteil - Kindsveränderung - wieder dauerhafter Lebensort bei GA, in der weitren Abfolge u.a. Ferien 3 Wochen bei B, die 3 Wochen bei A sahen so aus, 1 Woche mit A Urlaub, 2 Wochen allein Urlaub von A ... Kind wieder nur bei GA massive Beeinflußung wird auch u.a. durch des JA erkannt sowie durch die Mitarbeiter der Trennungskindergruppe ... Bei Terminen zum GEspräch mit A kommt jedesmal der Opa des Kindes mit, im letzten Termin passten dem Opa die Fragen an die KM nicht und er hat versucht ggü. dem Mediator schlagend die Fragen zu verhindern - Abfolge Hausverbot (Problematik des Schlagens ... mehrfach ggü. B und im Beisein des Enkelkindes) Leider - alle wohnhaft im Nahbereich, das man sich halt auch ausehalb Umgangs sieht - in so einem Falle für alle weitren Bezugspersonen ... 1. A oder GA dabei, nehmen das Kind sofort an die Hand und ziehen es weg 2. Kind versucht wenigstens ein Lachen "rüberzuschicken" ... durch die jeweilige Begleitperson wird dann mit den entsprechenden Worten das Kind niedergemacht 3. in einem Fall ... vor dem Laden bis zu Öffnung gewartet ... wurde das Kind so beschimpft, das es den Kopf runternahm und am liebsten nicht gesehen werden wollte ... danach wurde vom Kind ggü. B Blickkontakt gesucht, dieser wurde mit ziehen an der Kleidung sowie den entsprechenden Worten wieder verhindert Im Urteil: alle Personen haben es zu unterlassen,d as Kind unter Druck zu setzen. MItteilung über die Mediation (A bei Terminen immer nur mit GA) verlaufen so, Zusage auf Besserung, aber spätestens beim Umgang is alles hinüber. Seitens KM-Mediatorin ist es so, das die Aussage erfolgte ... wenn Sie B zum Geriht gehen und in der Sache was unternehmen vor Ablauf der Beendigung, wird ihnen das Umgangsrecht für mindestens 6 Monate entzogen ... Nur bis dato .... dauerhaftes Wohnen bei GA und mit dem entsprechenden Verhalten, Schlafen nach wie vor im Bett der Oma ... weil das Kind noch zu klein ist um allein zu schlafen Kind ist dermaßen eingeschüchtert, das z.b. GA Zettel mitschicken ... Kind ist gewaschen und brauch über das WE keinen WAsserhahn ... sicher aufgrund das man z.b. draußen ist, wäre die Waschung doch ratsam ... hat aber so eine Panik hier sich zu waschen, das man es kaum an den WAsserhahn bekommt. Laufendes Drohen oder "Ranprügeln" - im übertragenen Sinne, ohne das man wirklich prügelt ... kann es doch wohl nicht sein oder? Was kann oder was sollte man tun? Seitens des JA hat B viel Hilfe, nur leider ist es per dato so, das die A und GA alle Gespräche mit dem JA verweigern und diese Dame komplett ignorieren. hummellinge |
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| AW: Familiengericht Was für ein Verfahren war das damals 2007 ? Alleiniges SR oder ABR ? War B auch anwesend ? Wurde das Kind auch vom Richter befragt? Letztlich ist nämlich dies entscheidend, nicht was die Verfahrenspflegerin über das Kind denkt. Und Richter haben eigentlich ein feines Gespür dafür, ob ein Kind beeinflusst wird oder nicht. Aber warum wurde B das ABR oder SR entzogen? Darüber steht leider gar nichts in dem Text...
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Familiengericht Hallo, A und B haben beide die gemeinsame Sorge und das ABR! Bei dem Verfahren in 2007 ging es darum, ob das Kind im Sommer 3 Wochen Urlaub machen darf und diese 3 Wochen in welcher Form. A hat sich geweigert, das Kind 3 Wochen ua. auszuhändigen ... sondern der B sollte 1 Woche Urlaub mit Kind, dann 3 Urlaub Mutter und dann 2 Wochen mit Vater Weiterhin, Klärung Wohnort des Kindes, Umsetzung aus dem Haushalt der GA in den Haushalt der A mit gelegentlicher Betreuung der Großeltern ... hummellinge |
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| AW: Familiengericht OK, damals ging es also um besagten Urlaub - das ist ja nun vorbei und damit ad acta.. Worum geht es diesmal? Will B das all. ABR oder was will er erreichen? So ganz ohne Frage weiß ich leider nicht, worauf man eingehen soll ....
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Familiengericht Hallo, anscheinend nicht ganz klar ausgedrückt: 1. Verminderung der Dauerbetreuung von den 80jährigen Großeltern, die weder gemeinsame Sorge noch ABR haben, aber trotzdem Schulische, gesundheitliche Bereiche entscheiden ... wie beschrieben Kind lebt bei den Großeltern, mit 8 Tagen Unterbrechnung durch Aufenthalt beim Vater. Bereits im letzten Verfahren wurde durch die Richterin nicht anerkannt, das Mutter aufgrund der Arbeitszeit von 8.00 UHr bis 15.00 UHr das Kind nicht betreuuen könne - Arbeitsweg 30 min ... erneuter Weg zum Gericht, da das Kind immer mehr auffälliger wird, sogar in der kindergruppe gibts Probleme ... nur Omas Wort ist Gesetz und da kommt niemand dran vorbei ... prikelnd und dann noch die Ansichten einer 80igjährigen ... 2. nun schon der 3. Verstoss gg. die Aushändigungspflicht des Ausweises 3. Im Gegenzug ... Drohung einer der beiden Mediatoren mit dem Umgangsausschluß gg. den Vater, wenn er sich nur ansatzweise beim FamG wegen der Verstösse meldet! Das ist das primäre Problem an der Sachlage ... Im Hintergrund dazu, seitens des JA erhält der KV sehr viel Unterstützung und Hilfe, nur bei solchen Sachen wie Aushändigung von Ausweis oder die Klarmachung, das der normale Wohnsitz bei der Mama besser ist als bei den Alten ... keine Chance. Wie weit oder wie kann man erklären bzw. definieren, das wenn ein KM den Vater darauf in Verzug setzt, einen Slip oder einen Hose, die das Kind beim Umgang vergessen hat, sofort per Postpaket zuzusenden hat? Nach 8 Jahren wieder Liebesbriefe trotz neuer Beziehung kommen und dem Kind vermittelt wird (Aussage manifestiert in der Kindergruppe) Mama und Papa leben bald wieder zusammen? Ein gewisses Maß an geistiger Schwäche ist doch klar erkennbar ... hummellinge |
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| AW: Familiengericht B´s Ziel ist also, das Kind von der Oma wegzuholen? Dann müsste B bei Gericht Antrag auf Übertragung des ABR stellen - allerdings auch wissen, wer in der Zeit ab Schulschluss das Kind betreuen kann.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Familiengericht Hallo ob der eine oder andere an einer geistigen Schwäche leidet vermag der unabhängig Urteilende möglichweiser nicht erkennen, da er ggf. im Besitz der Selben ist. Auch ist aufzuzeigen dass solch Aussagen möglicherweise auch Wunschdenken des Kindes ist (ausgelegt wird). Auch ein Realitätsverlust muss nicht als solcher gewichtet werden / beachtet werden. Kann, muss aber nicht. Hilreich wäre in einer solchen Angelegenheit eine klare Zielsetzung, Step1 ..Step2.... Zum Einen sollte klar sein, dass es B um das Wohl des Kindes geht, als Maßstab ist die Wertevorstellung von B anzulegen. Nun ist wohl abzugleichen, in welcher Weise sich diese Wertevorstellung an die Gesellschaft / Gesetz anlehnt. Weiter ist darzustellen, inwieweit B in der Lage ist, dem Kind diese Werte zu vermittelt, für seine Gesundheit etc. zu sorgen. Dem entgegen steht die bestehende Kontinuität, dabei ist es unerheblich, ob "schädlich" oder "fördernd". Es sind unter diesen Aspekten die "Kindeswohlkriterien" abzuarbeiten, bitte jedoch stets unter dem Blickwinkel eines ewig gestrigen Urteilenden. Daher kann auch eine stete Betreuung der Grosseltern als positiv und als Beleg für ein gutes Generationsverhältnis gewertet werden. Mediatoren: Offenbar verfolgen diese ein erreichbares Ziel, ohne in der Lage zu sein, dies mitzuteilen, oder sie sind von einer kommunalen Einrichtung die eine Aus/Fortbildung nur unzureichend unterstützt und nur damit Werbung macht. Die Eignung ist in Frage zu stellen und doch auch in Schriftform glaubhaft zu machen. Viele Grüsse Jürgen |
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| AW: Familiengericht Hallo, @ LaBelle nein, es sollem den Kind nicht die Großeltern genommen werden ... sondern es soll bei den 80igjährigen der Umgang sein als Großeltern und nicht als Elternteil wie es jetzt ist. Elternteil dahingehend, weil schulisches über die Großeltern geht und der Vater aussen vor bleibt, die Schule ist so eingestellt gg. den Vater, das diese Part nur über Anwalt läuft bzw. Jugenamt angerufen werden muss.... Sprich Kind soll - so wie es sein sollte - bei der Mutter leben und nicht nur gemeldet sein ... war schon mal im Leben der Tochter für 3 Wochen und sie war Kind im reellen Sinne. Nur, entweder kann die kM sich nicht durchsetzen gg. die eignen Eltern oder was weis der Teufel ... 3 Wochen Urlaub zb. mit Mama enden damit, das das max. 1 Woche bei Mama reell ist. Hintergrund: was so gesehen sicherlich wichtig ist ... 3 Kinder haben die Großeltern, aber nur noch zu 2 kIndern Kontakt. Beide älteren Kinder .. ein Sohn und halt die KM beugen sich gnadenlos, die jüngste der 3 (immer mal Kontakt) war nicht dieser Meinung sich ggü. den Eltern bis ins letzte gnadenlos zu beugen und wurde "verstossen". Keine tägliche Anwesenheit und keine Aushändigung des Wohnugnschlüssels an die Eltern ... keine Beachtung durch die Eltern sprich die Großeltern von dem Kind, um was es hier geht. Gnadenlose Untergebenheit gefordert, Verstosse und Zuwiderhandlungen ... gibts schon mal einen Schlag ... Der KV kann das Kind mit Frühhort eigens betreuuen ... braucht dazu niemanden. Seine Arbeitszeit ist angepasst an die Betreuungsoption der Schule bzw. des Landes Berlin incl. der Fahrtwege ... @ Jürgen Auch ist aufzuzeigen dass solch Aussagen möglicherweise auch Wunschdenken des Kindes ist Sicherlich macht man sich darüber seine Gedanken ... diese Aussage, besonders dahingehend das das Kind es nie erlebt hat ... Zusammenleben von Mutter und Vater. Reell Leben bei Großeltern seit das Kind 1 Jahr ist, mit Umgang in geregelter Form beim Vater (mehrfach bei Gericht wegen Umgangsverhinderung der Großeltern ...., Versuche der angebl. sex. Belästigung und Vernachlässigung wurden widerlegt seitens des Jugendamtes als haltlose Anschuldigungen). Seit Dezember ist der Trennungsgrund von vor 8 Jahren weg von der KM ... seit dem erlebt der kV Anvancen der KM und auch seit genau diesem Zeitpunkt sind in der Trennungsgruppe diese Aussagen zu tage getreten. In der Trennungsgruppe (geht seit September 07) dachte man sich erst nichts bei, erst als der KV klarstellte, da gibts kein Zurück mehr, neue verheiratet sowie weitres Kind. Da wurde man munter incl. dem Sachverhalt das der Opa des Enkeltochter dort auf den einen Mediator oder k.A. wie man den nennt der Kindergruppe im erhobenen Fäusten losgehen wollte. Dieser Opa u.a. lässt es nirgends zu, das die Km allein auftritt ... ohne ihn sind auch im JA keine Gespräche möglich. O-Ton JA-Dame.... Wunschdenken des Kindes ... nicht mehr einschätzbar. Im JA die Dame ... sieht es analog, Problematisch ist überhaupt das 1. Verahlten des Kindes in ihren Augen sowie die Psyche, weil auch in der Schule komplette Schritte verweigert werden, in Bezug auf die Großeltern. Die Lehrer haben dies auch bemerkt und in einem Zeugnis analog bemängelt, dsa Aufgaben mit der Aussage Oma hat gesagt, das darfst Du nicht, das musst nich sein ect. ... Selbst die Erzieher kommen nicht dran vorbei. Lieber nimmt das Kind die schlechte Zensierung in Kauf, als sich aufzuraffen und z.b. im Sport was zu machen. Andre Beispiele ... die Großmutter hat festgelegt, egal was beim KV gemacht wird, DU wäscht dich nicht ... schriftlich gabs das auch mit. Es war für den KV ein Krampf, das Kind nur ansatzweise an den Wasserhahn zu bekommen. Gegenüber dem Kind von 9 zieht auch nicht, das was hier gesagt wird gilt hier und das was bei Oma gilt ist für da ... nein, das Kind will nicht sagen bockt, aber es reagiert nicht, nur um den Bestimmungen oder ANordnungen, weis der Geier Folge zu leisten. Tja von der Mediation wurde viel erhofft. Nicht nur vom KV sondern auch vom Jugendamt .. um überhaupt das Bewusstsein der KM für das kInd zu stärken. Mit klarer Festlegung und Zielsetzung, das KM die Notwendigkeit des KV anerkennt (irgendwo so hochtrabend ausgedrückt), sprich das beide KM und KV notwendig sind. Die ersten 5 Termine KV ...stets allein mit seinem Mediator / im Gegenzug die erste 5 Termine KM mit deren Mediatorin UND deren Eltern. Keine alleinigen Gespräche machbar. Praktsich, der Versuch mit KM allein zu reden, endete mit der Aussage der KM, bleiben die Eltern nicht hier, redet sie auch nicht udn geht. Danach ... KV nahm seine Zweitfrau mit. KM ist nicht allein, also warum soll er sich allein hinsetzen. Faktisch ... nach der Abgabe Sommerferien und dem Eklat vor dem Kind durch den Großvater ... Konsequente Durchsetzung der Umgangsänderung ... die KM hatte nach der Attacke nur dieses Opotion, sonst wäre es schon wieder bei Gericht gewesen ... ist ja unter Zeugen passiert, auch total fremden Menschen. Nicht nur KV und dessen Frau! Man machte Angebote ... die nur zustande kamen mit der Gerichtsoption. Achso, einmal war das Kind zum Umgang krank ... nur Zirkus. Einmal hatte die Mediatorin der KM Mumm in den Knochen und rief an ... am WE geht alles klar, alles wird komplett zum Umgang mitgegeben sowie können Sie sich was vornehmen, es stehen keine Termine an bzw. der Umgang läuft komplett durch. Am Freitag Kind abgeholt ... achso vorweg hat KV Karten für Veranstaltung geholt ... das Wochenende endete damit, das nicht ein Punkt der zugesagt wurde durch die Mediatorin eingehalten wurde. Gegenüber der Schule - Aussage Mediatorin - sollte die KM entsprechend die gemachten Angaben ändern. Auf Nachfrage bis zum heutigen Tage nicht ... allerdings die Aussagen anderweitig erreicht. Gleiches mit der GEsundheitsvorsorge ... Und allem in allem steht im Hintergrund/Vordergrund ... eine wieder erneute sexuelle belästigung, allerdings diesmal vom Stiefsohn des KV. Nur das ist schon mehrfach über das JA geklärt worden, sogar im Verfahren 2007, Hinweise auf die zivilrechtliche Wege werden ignorriert. Das JA hat schon so einiges geklärt, angeblcihe Schlagattacken des KV zur KM ... die ruft an im JA und sagt der hat mich geschlagen und die JA findet eigenständig genügend Zeugen über diese Lüge, total neutrale Personen ... Anruf Großmutter beim JA ... KV nimmt angeblich seit einem Jahr sein Umgangrecht nicht wahr damals unter der Woche die 3 Stunden ... nur es war auch hier nachweisbar, obwohl das Kind mit zum JA geschleppt wurde UND die AUssage der Oma gekräftigen musste, Papa kommt nicht, das der Umgangs trotz der Aussage / Lüge stattgefunden hat. Aer allem in allen ... verzwickt und bis zu diesem erlebten, immer nur gedacht, das es sowas nur imKino gibt ... hummellinge |
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| AW: Familiengericht Der vorgetragene hypothetische Sachverhalt, und das sollte es auch bleiben, entbehrt wahrlich nicht einer gewissen "verzwicktheit", macht es dies möglicherweise auch der Realität so nahe. Jedoch erschliesst sich mir noch nicht die Möglichkeiten von B in anderer Art und Weise für das Kind zu sorgen, auch ist ein Wille noch nicht aufgezeigt. Grund für die dezedierte Nachfrage ist die Suche nach Alternativen, denn nur selten ist es dem Staat und einer Person es gestattet, therapeutisch in das Leben eines Menschen einzugreifen. Therapeutisch deshalb, weil scheinbar nur so das Selbstwertgefühl von A dergestalt verändert werden könnte sich einer Mediation alleine zu beteiligen, die Kritikfähigkeit so zu erhöhen dass keine Trotzreaktionen folgen. Daher scheint als mögliche Alternative nur die staatliche Unterbringung bei Pflegeltern oder bei B zur Auswahl zu stehen. Welchen Weg könnte B sehen? cu juergen |
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| AW: Familiengericht Hallo in der Theorie würde die Unterbringung bei B möglich sein, nur wären die bisherigen Folgen auf der Seeles des Kindes so einfach "zu löschen"? Also löschen dahingehend, das der Druck genommen wird ... gleichzeitig muss aber - denke das sagt das FamGesetz aus, weiterhin der Bezug zu A nachwievor gewahrt bleiben. Aus der Realität heraus ... es gibt kaum Gerichte, die ein Kind von der Mutter dermaßen lösen, das es für eine gewisses Zeit zur Ruhe kommt. Deutsches Recht bedeutet, dem Kind lieber eine Mutter zu lassen, die es notfalls mit in den Tod nimmt, als des aus dem Problembereich rauszunehmen ... Fälle gabs ja in der Presse mehrfach. Das Problem an sich ist das Familienrecht selber, was eine einfach Lösung für solche hypothetischen Fälle zulässt. Lieber werden, trotz eines teilweisen Sinneswandels ... so als persönliches Fazit und einigen Nachlesungen ... der Vater als Baueropfer genommen und die Kinder verbleiben trotz schlechter Prognosse in den alten Bahnen. Mediation und auch was nach dem Cochemer Modell als eine Art neuerdings als Allheilmittel angesehen wird, kann jedoch nur funktionieren, wenn MUTTER und VATER allein entscheiden. Nur solang weitre Personen sich daran beteiligen sind Probleme vorprogrammiert. Und hier kommt dann wieder der Part an den detuschen FamG ... Kind lieber in der alten Konstellation belassen, ohne Rücksicht auf Verluste. Hauptsache der Stauts Mutter bleibt unberührt. Egal ob ein Richter mit 300 Fällen im Jahr überlastet ist oder nicht. Alles schnell gehen, in der Hoffnung eine Partei geht nicht zum OLG und wenn das Urteil dann doch kassiert wird ... bitt schön, halt dann ncohmal in eine neue Runde. Irgendwann zwischendrin, damit ja das Kind nciht belastet wird kommt es zumUmgangsausschluß ... dann treten die Folgen des PAS an und irgendwann ist für die Väter der Kampf für das Kind verloren. Tendenziell m.E. in der Grundsache muss insgesamt das FamRecht konsequent umgeändert werden ... nur man findet in D niemanden der sihc daran wagt ... Sicherlich wird insgesamt B nur die Option um eine Art Bezug zur REalität zu ziehen ... nur eine Option bleiben ... mit Hilfe des JA (in der Hofnung das es gehört wird) alles in eine Wagschale zu werfen ... Oder zurück in die Theorie ... unter welchen Vorraussetzungen ist es einem Kind zuzumuten, einen Opa an der Seite rund um die Uhr zu haben, der sehr schlagend ist sowie eine Mutterfigur in Omaform, die nur eines zulässt - ihre Meinung. WIe weit ist es tragbar, das ein Kind erlebt, wie ihre Mutter systematisch in ihrer Person in sich - nenn es mal so - keinen Hintern in der Hose hat. Welche Aussichten stehen dem Kind in der Theorie offen. Drücke ich - psychologisch gesehen - lange genug ein Kind, wird das Kind daran zerbrechen oder es wird sich dahingehend ändern, das ab einen bestimmten Punkt das Kind aus der Bahn gerät. Tritt letzteres ein ... kann man sagen... alle eigentlichen Mechanismen haben versagt. hummellinge |
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