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Familienberatung : Inanspruchnahme / Konditionen

Dies ist eine Diskussion zu Familienberatung : Inanspruchnahme / Konditionen innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 14:27
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Question Familienberatung : Inanspruchnahme / Konditionen

Liebe Forenteilnehmer,

... unter welchen Bedingungen besteht die Möglichkeit eine
familienberatungsstelle als Vermittelnde Instanz in Streitfällen
hinzuziehen die von grds. Bedeutung sind ... Unterhalt - Versorgungsanspruch ect.

b) ist diese kostenfrei oder über eine Rechtsschutzversicherung
abgedeckt - oder gibt es auch Mediatoren die kostenfrei über
das Amtsgericht angefordert werden kann ?! ....
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 12:30
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AW: Familienberatung : Inanspruchnahme / Konditionen

Es gibt verschiedene Einrichtung zb von der Caritas oder der Kirche die Beratung anbieten und auch als Mediator vermitteln. Diese Angebot gilt allerdings für die Eltern und nicht als Art Rechtsberatung oder sowas.....
Dieses Angebit gilt für Eltern die Probleme mit der Kommuniktaion haben oder so sehr im Streit liegen das sie nicht normal miteinander umgehen können.

Einen Unterhaltstitel oder ähnliches stellen die einem nicht aus...

Da das alles so eigennützige Vereine sind ist die Beratung kostenlos....

Man Frage einfach mal die Gelben Seiten oder aber beim zuständigen Jugendamt nach....
__________________
meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 14:04
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AW: Familienberatung : Inanspruchnahme / Konditionen

Moin!

Man muss hier zwischen dem immateriallen und dem materiellen Streitfall / Beratungs / Unterstützungsbedarf unterscheiden.

Für die immateriellen Sachen gab es ja beim Jugendamt nach SGB VIII §17(3) bereits eine ausführliche Beratung. Die Eltern (beide) haben Anspruch aus Leistungen nach §17(1+2). Auch wenn's was kostet, das Amt muss zahlen - wenn sie die Leistung bewilligt haben.

Bei den materiellen Sachen möchte der Gesetzgeber keine kostenlose Rechtsberatung. Nur der Opferschutz wird geduldet. Die Rechtschuzversicherung hat das Lebensrisiko "Ehe" bei eine Schadenshäufigkeit von 50% nicht im Leistungskatalog inkludiert.

Das Branchenbuch ist ein guter Hinweis, man sollte nur darauf achten, das die Organisation nicht in einer Kooperation mit dem Jugendamt und dem Gericht angehört.

cu
juergen
__________________
Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen.
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