Dies ist eine Diskussion zu Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs innerhalb des Forums Familienrecht
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| Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs ich hoffe mir kann jemand helfen. Wenn eine Mutter alleiniges Sorgerecht beantragt und dabei absichtlich falsche Anschuldigungen des sexuellen Kindesmissbrauchs äußert und sich heraus stellt, dass sie absichtlich gelogen hat, wie wahrscheinlich ist es dann für den Vater das alleinige Sorgerecht zu bekommen? Vielen Dank schon mal im Vorraus! LG Chranie |
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| AW: Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs Zitat:
Man sollte immer daran denken, dass das Wohl des Kindes das ist, worum es sich dreht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs Also, dass sie versucht ihm durch irgendwelche Aktionen sein Kind zu entziehen ist nicht das erste mal. Das Mädchen hat bei der Anhörung gesagt: Meine Mama hat gesagt ich soll erzählen, dass mein Papa mich an der Schnecke angefasst hat! Vielleicht nicht wörtlich aber sowas in der Richtung. Und es ist nicht das Einzige, was dem Kind nicht gut tut. Manchmal kam sie zu dem Vater und hatte die selben ungewaschenen Sachen an wie noch vor zwei Wochen. Und, dass sie in der Zwischenzeit mal gebadet worden wäre, hat man auch nicht unbedingt gemerkt... Davon wie die Wohnung aussieht, wollen wir gar nicht erst anfangen... Klar das Wohl des Kindes steht im Vordergrund und ich kann nicht verstehen, wie eine Mutter ihrem Kinde bereitwillig seelischen Schaden zufügen kann, nur um dem Ex-Partner "eine rein zu würgen"... |
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| AW: Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs Zitat:
Es ist fraglich, ob Juristen den paedagogischen Wert der Verleumdung erkennen. Tatsächlich wird dem Kind irgendwann klar, vor allem weil es eine Frau wird, dass es damit funktioniert, praktisch alles bekommen kann was es will. Es sei denn, es hat ein Konsequenz. Für den Entzug des vollständigen Sorgerechts dürfte es aber nicht reichen, denn üble Nachrede, Verleumdung, Lügen, Geheimnisverrat sind politisch verankert, stellen also keine Gefährdung des Kindeswohls dar - die einzige Begründung für den Entzug. Der Antrag auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes stellt auf BGB §1671 ab, ist also stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass es dem Wohl des Kindes am Besten entspricht. Da also die vorgenannten Taten normal sind, fallen sie in der Bewertung nicht ins Gewicht. cu juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
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