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Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs

Dies ist eine Diskussion zu Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 18:55
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Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs

Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Wenn eine Mutter alleiniges Sorgerecht beantragt und dabei absichtlich falsche Anschuldigungen des sexuellen Kindesmissbrauchs äußert und sich heraus stellt, dass sie absichtlich gelogen hat, wie wahrscheinlich ist es dann für den Vater das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus!

LG Chranie
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 19:41
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AW: Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs

Zitat:
Zitat von Chranie Beitrag anzeigen
...wie wahrscheinlich ist es dann für den Vater das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Das kann man in Prozenten garantiert nicht ausdrücken, es bleibt weiterhin eine Einzelfallentscheidung, die Vorwürfe sind im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Gebessert hat sich die Position der Mutter dadurch nicht. Ich sehe aber auch nicht zwingend, warum der Vater alleiniges Sorgerecht kriegen sollte, bloß weil die Mutter sich ihm gegenüber danebenbenommen und strafbar gemacht hat. Es wäre etwas anderes, wenn sie das dem Kind gegenüber gemacht hätte.

Man sollte immer daran denken, dass das Wohl des Kindes das ist, worum es sich dreht.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 20:02
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AW: Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs

Also, dass sie versucht ihm durch irgendwelche Aktionen sein Kind zu entziehen ist nicht das erste mal.
Das Mädchen hat bei der Anhörung gesagt: Meine Mama hat gesagt ich soll erzählen, dass mein Papa mich an der Schnecke angefasst hat! Vielleicht nicht wörtlich aber sowas in der Richtung.
Und es ist nicht das Einzige, was dem Kind nicht gut tut. Manchmal kam sie zu dem Vater und hatte die selben ungewaschenen Sachen an wie noch vor zwei Wochen. Und, dass sie in der Zwischenzeit mal gebadet worden wäre, hat man auch nicht unbedingt gemerkt... Davon wie die Wohnung aussieht, wollen wir gar nicht erst anfangen...

Klar das Wohl des Kindes steht im Vordergrund und ich kann nicht verstehen, wie eine Mutter ihrem Kinde bereitwillig seelischen Schaden zufügen kann, nur um dem Ex-Partner "eine rein zu würgen"...
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  #4 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 20:23
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AW: Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs

Zitat:
Zitat von Chranie Beitrag anzeigen
Also, dass sie versucht ihm durch irgendwelche Aktionen sein Kind zu entziehen ist nicht das erste mal.
Das Mädchen hat bei der Anhörung gesagt: Meine Mama hat gesagt ich soll erzählen, dass mein Papa mich an der Schnecke angefasst hat! Vielleicht nicht wörtlich aber sowas in der Richtung.
Und es ist nicht das Einzige, was dem Kind nicht gut tut. Manchmal kam sie zu dem Vater und hatte die selben ungewaschenen Sachen an wie noch vor zwei Wochen. Und, dass sie in der Zwischenzeit mal gebadet worden wäre, hat man auch nicht unbedingt gemerkt... Davon wie die Wohnung aussieht, wollen wir gar nicht erst anfangen...

Klar das Wohl des Kindes steht im Vordergrund und ich kann nicht verstehen, wie eine Mutter ihrem Kinde bereitwillig seelischen Schaden zufügen kann, nur um dem Ex-Partner "eine rein zu würgen"...
Ich denke das das vielleicht dazu führen kann, dass man dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht. Ich glaube nicht das man der Mutter dafür das Sorgerecht entzieht.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 12:20
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AW: Falscher Vorwurf des Kindesmissbrauchs

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Man sollte immer daran denken, dass das Wohl des Kindes das ist, worum es sich dreht.
Moin!

Es ist fraglich, ob Juristen den paedagogischen Wert der Verleumdung erkennen.

Tatsächlich wird dem Kind irgendwann klar, vor allem weil es eine Frau wird, dass es damit funktioniert, praktisch alles bekommen kann was es will. Es sei denn, es hat ein Konsequenz.

Für den Entzug des vollständigen Sorgerechts dürfte es aber nicht reichen, denn üble Nachrede, Verleumdung, Lügen, Geheimnisverrat sind politisch verankert, stellen also keine Gefährdung des Kindeswohls dar - die einzige Begründung für den Entzug.

Der Antrag auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes stellt auf BGB §1671 ab, ist also stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass es dem Wohl des Kindes am Besten entspricht.

Da also die vorgenannten Taten normal sind, fallen sie in der Bewertung nicht ins Gewicht.

cu
juergen
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Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen.
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