Dies ist eine Diskussion zu Falsche Einkünfte dem Unterhaltsberechtigten vorgelegt innerhalb des Forums Familienrecht
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| Falsche Einkünfte dem Unterhaltsberechtigten vorgelegt Angenommener Fall: Ein volljähriges Kind, dass bei der Mutter lebt, möchte gerne Unterhalt von den Eltern bekommen. Während die Mutter alle Einkünfte korrekt und nachvollziehbar darlegt, hat der Vater bei seiner Unterhaltsberechnung falsche Zahlen vorgelegt und weigert sich, diese zu berichtigen. Alle Parteien sind bemüht, dieses Problem aussergerichtlich zu klären. Kann nun das unterhaltsberechtigte Kind im Sinne der Auskunftspflicht §1605 BGB ohne Anwalt beim Amtsgericht einen Antrag stellen, indem es den Vater auffordert, Kontobeläge und sonstige Nachweise offenzulegen? Hat die unterhaltsberechtigte Person das Recht, ohne Anwalt am Amtsgericht einen richterlichen Beschluss auf Kontoeinsicht gegenüber dem Vater zu erwirken? Oder ist in einem solchen Fall ein Anwalt zwingend erforderlich und eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar? Schonmal danke für Antworten^^ Zusätzliche Anmerkung: Sollte bei Klärung des Problems festgestellt werden, dass der Vater tatsächlich falsche Zahlen vorgelegt hat, auf welche strafrechtlichen Konsequenzen muss er sich einstellen? Ist ein Nachbezahlen eines Mehrbetrags vom Unterhalt auch rückwirkend möglich? |
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| AW: Falsche Einkünfte dem Unterhaltsberechtigten vorgelegt Der Fall klingt schon mysteriös. Wie war es denn vor dem 18. Geburtstag? Wieso will das Kind den Unterhalt? Hat es einen Anspruch darauf? Wie kommt das Kind zu dem Glauben, die Angaben der Mutter seien korrekt und die des Vaters nicht? In welchen finanziellen und Schule/Ausbildung/Beruf Verhältnissen lebt das Kind. Erzielt es schon ein eigenes Einkommen? Und warum eigentlich ohne Anwalt?
__________________ ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein |
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