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Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE

Dies ist eine Diskussion zu Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 11:15
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Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE

Okay, einfacher ;o)

A und B sind geschieden. B wurde vom Familiengericht in erster und zweiter Instanz zur Zahlung von Unterhalt (lebenslänglich) für A verurteilt.
A hatte vor dem Gerichtstermin eine Beziehung zu P. Während der Urteilsfindung bestand diese Beziehung angeblich nicht mehr. Das Gericht nahm kein eheähnliches Verhältnis an und beschied zugunsten der A.
Nach dem rechtskräftigen Urteil verbringt P wieder viel Zeit bei A, leistet schwere körperliche Arbeit an ihrem Haus. Sein Auto steht in der Einfahrt der A, scheinbar auch über Nacht. Mehrere Zeugen haben beobachtet, dass er regelmäßig seine Zeit bei A verbringt.

Wann erkennt ein Gericht an, dass eine eheähnliche Gemeinschaft besteht und dass der Unterhaltsanspruch der A verwirkt ist bzw. nie bestanden hätte?

Wie muss B vorgehen, damit er A nicht weiter Unterhalt leisten muss? Dies stellt eine große finanzielle und auch emotionale Belastung für ihn dar.
B erwägt, einen Detektiv zu beauftragen. Welche Beweiskraft haben Fotos und Beobachtungen eines Detektivs vor dem Familiengericht?
Die Zeugen stammen alle aus dem Freundes- und Familienkreis des B. Sind ihre Aussagen beweiskräftig für das Gericht?

Ich bin gespannt auf eure Meinungen,
Silent
__________________
LG,
Silent

Geändert von SilentAngel (25.06.2007 um 21:43 Uhr). Grund: zu lang
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2007, 11:02
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AW: Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE

Hat denn keiner eine Idee?
__________________
LG,
Silent
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2007, 11:20
Boardneuling
 
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AW: Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE

§ 1579 Nr. 7 BGB ist hier eine der am häufigst verwendeten Normen, wenn es um die Verwirkung des Unterhaltanspruches geht. Viele Ehemänner berufen sich im Bezug auf ihre Ehefrauen auf diese Norm. Allerdings: es handelt sich bei der Nr. 7 um einen Auffangtatbestand. Entsprechend genau muss dann auch im HInblick auf die Verwirkung und die sie begründenden Tatsachen vorgetragen werden. Erforderlich sind meistens eher schwerwiegende Sachverhalte, ohne dass es jedoch auf ein Verschulden ankommt.

Überschlagsartig kann man sich an folgendem orientieren:

Die neue Beziehung des Partners muss sich in einem solchen Maße verfestigt haben, dass ein nichteheliches ZUsammenleben AN DIE STELLE der Ehe getreten ist. Die wirtschaftliche Lage des neuen Partners spielt dann keine Rolle jedoch die Dauer und Art des Zusammenlebens und das Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit ( BGH FamRZ 1997, 671). Als Mindestdauer dürften zwei bis drei Jahre nicht utnerschritten werden ( FamRZ 1997, 671). Die Annahme einer nicht ehelichen Gemeisncahft setzt nicht zwingend ein räumliches Zusammenleben der neuen Partner voraus, jedoch ist ein gemeinsamer Haushalt wesentliches Indiz (FamRZ 2002,23).

Gewarnt sei im Übrigen davor, aus spontaner Laune heraus "eigene Schriftstücke" aufzusetzen, ohne den Anwalt zu konsultieren. So hat unlängst das OLG Köln in einem Fall entschieden, dass sich ein Ehemann nicht auf § 1579 Nr.7 (dessen Voraussetzungen unbestritten vorlagen!) berufen kann, wenn er angesichts der neuen Beziehung mit seiner nOch Ehefrau eine privatschriftliche Vereinbarung zum Trennungsunterhalt abschließt.

Grüße aus Köln,

RA Thorsten Pflüger
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  #4 (permalink)  
Alt 26.06.2007, 11:34
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AW: Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE

guter Hinweis, wenngleich das Thema immer ein Brennpunkt bleiben wird!


Dani
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Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #5 (permalink)  
Alt 26.06.2007, 18:35
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AW: Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE

Kurze Frage,

habt ihr schon mal auf das Datum der Frage geschaut?

Ich glaub, SilentAngel braucht die Antwort jetzt (nach fast 2 Jahren) nicht mehr wirklich.

Schöne Grüße
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  #6 (permalink)  
Alt 26.06.2007, 18:49
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AW: Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE

Ich hab den Beitrag gestern geschrieben
Du hast aufs Registrierungsdatum geschaut

Danke für die Antworten bisher!
Das war so in etwa auch mein bisheriger Kenntnisstand.
Ich fragte vor allem da mich interessiert ob im obigen Falle (kann ich gern noch etwas ausführlicher formulieren) wohl ein Gericht dies als weiteren Grund im Sinne des §1579 Nr. 7 BGB sehen würde.
Zumindest die von Herrn Pflüger genannten Kriterien sehe ich als erfüllt.

Vielleicht kennt jemand noch weitere Urteile in ähnlichen Fällen.

Danke euch!
__________________
LG,
Silent
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  #7 (permalink)  
Alt 26.06.2007, 19:41
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AW: Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE

Zitat:
Zitat von Trojaner
Kurze Frage,

habt ihr schon mal auf das Datum der Frage geschaut?

Ich glaub, SilentAngel braucht die Antwort jetzt (nach fast 2 Jahren) nicht mehr wirklich.

Schöne Grüße
jauhhhhh..... ein Trojaner eben >grins

Dachte schon, ich hätte was an den Augen.

Lg.
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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Alt 26.06.2007, 21:36
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AW: Ex-Frau neue Beziehung - Unterhaltsanspruch erlischt? Verfahren? UPDATE

Das ist mir jetzt aber irgendwie SAUPEINLICH!!!
Sorry für meinen Irrtum.
Hab ich also auch mal für einen Lacher gesorgt.
Sorry

@ Monaco501
Zitat:
Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen.
Da hab ich dich wohl ein paar mal zu oft ernst genommen.
Viele Grüße
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