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erweitertes Umgangsrecht?

Dies ist eine Diskussion zu erweitertes Umgangsrecht? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 12:13
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erweitertes Umgangsrecht?

Hallo an Alle,

vielleicht kann jemand mit mir zu einem fiktiven Fall ein paar Meinungen austauschen. Es geht um das Umgangsrecht.
Nehmen wir folgenden Fall mal an: ein 2,5jähriger nichtehelicher Junge lebt bei seiner M, die das alleine Sorgerecht hat. Der KV pflegt einen regelmässigen Umgang alle 14 Tagen für ein paar Stunden. Sagen wir mal, die Regelung wurde im Einvernehmen getroffen. Der KV möchte das Umgangsrecht erweitern und das Kind übers WE zu sich nehmen (Fahrt in eine Richtigung von 400 km).
Interessante Fragen zu diesem Beispiel wären
-das Kind schläft nachts noch nicht durch und wacht jede Nacht auf und sucht die Nähe der Mutter, wird hysterisch, wenn die Mutter nicht zu entdecken wäre
-was ist, wenn dem Kind in 400 km entfernten Ort was zustossen würde und das Kind müsste ins Krankenhaus. Der KV kann doch keine Entscheidungen treffen, da er kein Sorgerecht hat
- beim KV gibt es weder ein Kinderzimmer, noch Spielzeug, kein Kinderbettchen usw

Würde ein Gericht dem Vater das erweiterte Umgangsrecht in einer solchen Situation gewähren? Es wäre schön, viele Beiträge zu erhalten.

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 12:36
V.I.P.
 
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AW: erweitertes Umgangsrecht?

Hallo tanil,

ich sehe keinen Grund, der gegen eine Erweiterung des Umgangs sprechen würde. Die von Ihnen angegebenen Gründe sind alle keine wirklichen Probleme.

Zitat:
-das Kind schläft nachts noch nicht durch und wacht jede Nacht auf und sucht die Nähe der Mutter, wird hysterisch, wenn die Mutter nicht zu entdecken wäre
Ein Vater kann sein Kind in aller Regel auch trösten.

Zitat:
-was ist, wenn dem Kind in 400 km entfernten Ort was zustossen würde und das Kind müsste ins Krankenhaus. Der KV kann doch keine Entscheidungen treffen, da er kein Sorgerecht hat
Eine Notbehandlung wird immer durchgeführt - egal, wer das SR inne hat. Dann muss eben zügig die Mutter informiert werden, wenn es denn tatsächlich mal soweit ist.

Zitat:
- beim KV gibt es weder ein Kinderzimmer, noch Spielzeug, kein Kinderbettchen usw
Ein eigenes Zimmer ist keineswegs notwendig - Spielzeug kann man schnell beschaffen und der Vater wird sich wohl was überlegen, wo er das Kind übernachten lassen kann (vll. anfangs mit in seinem Bett?)
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 13:14
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AW: erweitertes Umgangsrecht?

Hey La Belle,
vielen Dank für die Antwort. Ähnliches habe ich mir schon gedacht. Hatte mich ursprünglich informieren wollen, ab welchem Alter Kinder bei den Vätern übernachten dürfen bzw. die Mütter dem zustimmen müssen, wenn keine Gefahr vom KV ausgeht. Allerdings gibt es dazu so viele verschiede Meinungen und zumeist nicht mal Richtlinien, dass es nicht wirklich hilfreich war.
Danke nochmal und einen schönen Tag wünsche ich Dir!
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  #4 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 11:46
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AW: erweitertes Umgangsrecht?

Warum sollte denn ein 2,5-jähriger Junge nicht bei seinem Vater übernachten dürfen??

Bzw. es gibt doch nicht wirklich eine Altersgrenze, ab wann Kinder das dürfen???? Kinder dürfen doch auch bei ihrem Vater schlafen, wenn dieser noch mit der Mutter zusammen ist!!!

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